Erstellt am 18.09.2009 um 19:52 Uhr von pirat
@eickum,
kommt darauf an.....
was in einem/er MTV/BV-Flexi geregelt ist.
*was über IRWAZ hinausgeht* als zuschlag- und genehmigungspflichtige Mehrarbeit, wie, wann, vergütet wird.
Erstellt am 18.09.2009 um 20:03 Uhr von Fuxxx
Hallo,
Man kann das natürlich in einer BV regeln. Bei einer normalen Gleitzeitregelung ist es eben Überzeit, die gutgeschrieben wird für einen bestimmten Zeitraum, aber nicht als Überstunden vergütet wird. Also keine Zuschläge. Ansonsten: Siehe Pirat. Oder holt euch Hilfe bei der GEW. Das wurde doch bestimmt geregelt durch TV, oder?
Erstellt am 18.09.2009 um 20:04 Uhr von Fuxxx
Haltamol.
Nicht BV! Sollte heißen TV!!!
Erstellt am 20.09.2009 um 12:29 Uhr von peanuts
"Gibt es bei einer flexiblen Arbeitszeit auch Zuschläge für Mehrarbeit?"
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, dass Überstunden/Mehrarbeit mit Zuschlägen vergütet werden müssen.
Es sei denn, das wäre entsprechend in TV/AV geregelt.
"Nur am Ende des Abrechnungszeitraums, werden Stunden mit Zuschlägen bezahlt. Ist das üblich."
Eine andere Variante ist bei diesem Arbeitszeitmodell kaum vorstellbar.