Zuschläge für Mehrarbeit - bei einer flexiblen Arbeitszeit?
Gibt es bei einer flexiblen Arbeitszeit auch Zuschläge für Mehrarbeit? Beispiel: Wir haben eine Jahresarbeitszeit, in der mann Wochenweise rauf bis 50 oder runter bis 19 stunden arbeiten soll. Im Jahresdurchschnitt muss das Arbeitszeitkonto erreicht werden. Das ist leider nicht bei allen MA der Fall, weil wir saisonal bedingt so arbeiten müssen und zu Zeiten, wenn nix zu tun ist, abbauen müssen. Nur am Ende des Abrechnungszeitraums, werden Stunden mit Zuschlägen bezahlt. Ist das üblich
Community-Antworten (4)
18.09.2009 um 21:52 Uhr
@eickum, kommt darauf an..... was in einem/er MTV/BV-Flexi geregelt ist. was über IRWAZ hinausgeht als zuschlag- und genehmigungspflichtige Mehrarbeit, wie, wann, vergütet wird.
18.09.2009 um 22:03 Uhr
Hallo, Man kann das natürlich in einer BV regeln. Bei einer normalen Gleitzeitregelung ist es eben Überzeit, die gutgeschrieben wird für einen bestimmten Zeitraum, aber nicht als Überstunden vergütet wird. Also keine Zuschläge. Ansonsten: Siehe Pirat. Oder holt euch Hilfe bei der GEW. Das wurde doch bestimmt geregelt durch TV, oder?
18.09.2009 um 22:04 Uhr
Haltamol. Nicht BV! Sollte heißen TV!!!
20.09.2009 um 14:29 Uhr
"Gibt es bei einer flexiblen Arbeitszeit auch Zuschläge für Mehrarbeit?"
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, dass Überstunden/Mehrarbeit mit Zuschlägen vergütet werden müssen.
Es sei denn, das wäre entsprechend in TV/AV geregelt.
"Nur am Ende des Abrechnungszeitraums, werden Stunden mit Zuschlägen bezahlt. Ist das üblich."
Eine andere Variante ist bei diesem Arbeitszeitmodell kaum vorstellbar.
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