Erstellt am 17.09.2009 um 17:10 Uhr von Troisdorfer
*ich arbeite in einem 3 schicht Betrieb,auch wochenende.*
3 Schicht ist Montags bis Freitags,Nacht,Spät,Früh,was
ist denn da am Wochenende,Überstunden ???
Erklär das mal bitte näher,habt ihr einen TV oder eine BV ???
...und soziale Gründe sind Unteranderen die Familie !!!
Erstellt am 17.09.2009 um 17:42 Uhr von Reduzio
Ja wir haben einen Tarifvertrag.Wir arbeiten auch am wochenende.Nur ist es so,dass wenn wir z.b.Urlaub haben,dann nur der Montag bis Freitag zählt.Es gibt keine BV.
Erstellt am 17.09.2009 um 19:11 Uhr von Troisdorfer
Dann macht ihr 4 Schicht ???
Ihr werdet docj nicht 7 Tage in der Woche arbeiten ... ?
Hält der Arbeitgeber das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ein ???
*Nur ist es so,dass wenn wir z.b.Urlaub haben,dann nur der Montag bis Freitag zählt.*
Dann gehe ich davon aus das die Wochendarbeit Überstunden sind und demnach auch freiwillig sind,es sei den dein Arbeitsvertrag sagt was anderes ...
Habt ihr keinen BR ?
Erstellt am 17.09.2009 um 22:08 Uhr von Reduzio
Wir haben einen BR.Nur ich vertraue denen nicht.
In meinem Arbeitsvertrag steht dass ich Vollzeitbeschäftigter bin,eine Höchstarbeitsstundenanzahl von 260 stunden habe.Ab 232 bekomme ich einen Überstundenzuschlag.Wir haben im Schnitt zw.170-180 stunden.Da steht nichts von Mindestanzahl von Arbeitsstunden die ich zu leisten habe oder am Wochenende.Unter dem Punkt mit dem Urlaub,unter Zugrundelegung der 5 tage Woche stehn mir 30tage zu.
Erstellt am 18.09.2009 um 08:04 Uhr von Troisdorfer
Irgendwas stimmt da nicht !
Warum vertraust du dem BR nicht ?
Er hat nach Recht und Ordnung zu schauen !!!
Und kann NICHT machen was er möchte .
Lies mal bitte das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ...
MFG Troisdorfer