Erstellt am 17.09.2009 um 15:15 Uhr von Kölner
@luwicity
Ginge man von einer Abfindungsregelung, wie sie im KSchG vorgeschlagen würde aus, dann würde ich folgende Rechnung aufstellen:
Beschäftigungsjahre*0,5*Monatsgehalt
plus
Kündigungsschutz (und/oder Wiederwahl)*0,5*Monatsgehalt
plus
'Schmerzensgeld'
Wie Du Dich zu verhalten hast, ist aber Dein Ding...
Erstellt am 17.09.2009 um 16:39 Uhr von Troisdorfer
Warum solltest du dich abfindenlassen ???
Du hast doch eine Aufgabe als Betriebsrat !!!
Wie lang bist du in der Firma und wie siehst du
die Chancen auf einen neuen Job ???
Du weisst daß man Stress sich selber macht,schalt einfachmal
ein Gang zurück und las alles erstmal auf dich zukommen .
MFG Troisdorfer
Erstellt am 20.09.2009 um 12:43 Uhr von Rattle
hallo,
du darfst während der arbeitszeit betriebsratarbeiten ausführen,
dann sollte die GL ein interesse haben dir einen arbeitsplatz anbieten der etwas ruhiger ist.
sonst würde sich der betrieb ins eigene knie schiessen wenn der arbeitsplatz nicht durchgehend besetzt ist!
arbeitest du in schicht? was für arbeitsplätze werden im betrieb angeboten?
mfg
Erstellt am 20.09.2009 um 12:48 Uhr von Peanuts
" sonst würde sich der betrieb ins eigene knie schiessen wenn der arbeitsplatz nicht durchgehend besetzt ist!"
Dieses Argument ist ein glatter Schuss in den Ofen ...