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Schwerbehindertenvertretung - Teinahme an GBR- Sitzungen?

S
svardgnb
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich bin Schwerbehinderten Vertreter. Wir Haben einen Gesamtbetriebsrat und einen Gesamtschwerbehintertenvertreter.

  1. Habe ich trotz dem Anspruch anspruch an einer GBR.-Sitzung teil zunehmen ?? Ich habe doch das Recht an allen Sitzungen teizunehmen oder.
  2. Wir haben bald eine Betriebsrätekonverenz, ich möchte hier auch teilnehmen. Darf ich oder nicht. Mein BRV untersagt mir die teinahme.
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Community-Antworten (3)

R
rolfo

17.09.2009 um 13:59 Uhr

Ich verstehe die Frage nicht ganz, ihr habt eine Gesamtschwerbehindertenvertretung, da muss doch jemand aus eurer SBV vertreten sein ? Die Teilnahme an der Gesamtbetriebsratsitzung ist nur der Gesamtschwerbehindertenvertretung erlaubt.

P
Petrus

17.09.2009 um 14:44 Uhr

Auf der Betriebsräteversammlung nach §53 dürfte auch nur die G-SBV teilnahmeberechtigt sein.

S
svardgnb

17.09.2009 um 15:11 Uhr

Danke.

Dann hat mein BRV. ja wieder mal, recht.

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