Schwerbehindertenvertretung - Teinahme an GBR- Sitzungen?
Hallo ich bin Schwerbehinderten Vertreter. Wir Haben einen Gesamtbetriebsrat und einen Gesamtschwerbehintertenvertreter.
- Habe ich trotz dem Anspruch anspruch an einer GBR.-Sitzung teil zunehmen ?? Ich habe doch das Recht an allen Sitzungen teizunehmen oder.
- Wir haben bald eine Betriebsrätekonverenz, ich möchte hier auch teilnehmen. Darf ich oder nicht. Mein BRV untersagt mir die teinahme.
Community-Antworten (3)
17.09.2009 um 13:59 Uhr
Ich verstehe die Frage nicht ganz, ihr habt eine Gesamtschwerbehindertenvertretung, da muss doch jemand aus eurer SBV vertreten sein ? Die Teilnahme an der Gesamtbetriebsratsitzung ist nur der Gesamtschwerbehindertenvertretung erlaubt.
17.09.2009 um 14:44 Uhr
Auf der Betriebsräteversammlung nach §53 dürfte auch nur die G-SBV teilnahmeberechtigt sein.
17.09.2009 um 15:11 Uhr
Danke.
Dann hat mein BRV. ja wieder mal, recht.
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