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Beschluß - Wie ist die Gestzeslage bei Umsetzung von Beschlüssen?

F
funker
Jan 2018 bearbeitet

Muß der AG einen Beschluß des BR akzeptieren und auch die Umsetzung des Beschlußes ermöglichen? Im Betr.VG habe ich nichts Eindeutiges gefunden, wie es rechtlich mit Beschlüssen aussieht.

5.74007

Community-Antworten (7)

N
neskia

16.09.2009 um 10:03 Uhr

Um welche Art von Beschluss handelt es sich?

K
Kölner

16.09.2009 um 10:25 Uhr

@funker Er kann einen Beschluss des BR akzeptieren oder auch nicht. In den einschlägigen Kommentaren wird dann zumeist erklärt, was zu tun/zu lassen ist, wenn es 'Streitigkeiten' (auch bzgl. der Umsetzung von Beschlüssen) gibt.

Aber mal unter uns...Warum weisst Du das nicht?

R
rkoch

16.09.2009 um 12:46 Uhr

@funker Du wirfst hier zwei vollkommen unabhängige Sachen durcheinander:

Beschlüsse und Mitbestimmung

Der Betriebsrat handelt (ausschließlich) durch das Fassen von Beschlüssen (§33 BetrVG) und ist dann selbst an diese Beschlüsse gebunden - sonst in der Regel niemand. Ohne Beschluß keine Handlung des BR. Mit Mitbestimmung hat das erstmal gar nichts zu tun. Der Begriff bzw. die Funktion eines Beschlusses wird im BetrVG nicht erläutert sondern als bekannt vorausgesetzt.

Beispiel: der Betriebsrat beschließt das der BRV zum Frühstück Brötchen holt - Beschluß angenommen: BRV holt Brötchen, Beschluß abgelehnt - Das Frühstück muss ohne Brötchen auskommen oder jeder muss selber laufen.

Mitbestimmung: Das BetrVG erlaubt dem BR Einfluß auf den AG zu nehmen. In diesem Fall kann der BR handeln (ergo: Beschliessen zu handeln) wenn er das möchte - und der AG muss entsprechend den dem BR zugestandenen Mitbestimmungsrechten reagieren.

Beispiel der BR beschließt im Rahmen von §87 (1) Nr. 2 mit dem AG über neue Arbeitszeiten zu verhandeln und schlägt eine neue Regelung vor - Beschluß angenommen: Dem AG wird aufgegeben über eine neue Regelung zu verhandeln und er muss zu Verhandlungen anrücken, Beschluß abgelehnt: Der BR(V) wird nicht aktiv und der BR muss sich erstmal einig werden was er überhaupt will.

Ich würde mal ein BR1 Seminar empfehlen.

K
Kölner

16.09.2009 um 13:41 Uhr

@rkoch Bist Du Hellseher, Gedankentransporter oder hast Du eine doppelte Persönlichkeit? Woher willst Du wissen, was 'funker' verwechselt?

F
Funker

16.09.2009 um 18:04 Uhr

Also ich kenn den Unterschied zwischen Beschluß und Mitbestimmung, es geht nur darum wie die rechtliche Seite bei Beschlüssen ist. Ich habe auch in den Kommentaren nichts gefunden was weiter hilft. Der Grund des Beschlusses sei dahin gestellt, es geht nur um die rechtliche Umsetzung gegenüber dem AG. Wenn rechtlich keine Grundlage da ist,sind Beschlüsse nur Augenwischerei. Welches Recht hat der BR die Beschlüsse durch zu setzen und gibt es Urteile wo man nachlesen kann was die Rechtsprechung sagt.

D
DonJohnson

16.09.2009 um 18:08 Uhr

@Funker Die Durchsetzbarkeit von Beschlüssen liegt aber am Beschluß selber...

Bei allem wo ihr ein MBR habt (87er) ist die Durchsetzung die Einigungsstelle usw. Ein paar mehr Info´s wären schon hilfreich um dir explizit weiter zu helfen ;-)))

P
Petrus

16.09.2009 um 19:03 Uhr

@funker: Kommt drauf an...

  • BR-interne Beschlüsse muss der BR selbst umsetzen. Beispiele: Geschäftsordnung, Ausschüsse
  • MBR: in der Regel Einigungsstelle
  • Missachtung anderer Rechte des BR durch den ArbGeb: ArbGer Es gibt aber auch Fälle, für die die Gewerkschaft zuständig ist (§77(3) BetrVG). Oder aber der Staatsanwalt (§119). Oder das Regierungspräsidium bzw. das Landesverwaltungsamt (§121).

Nachlesen kann man das zunächst im BetrVG. Weiteres erfährt man auf Grundlagenseminaren. Und wenn dann noch Fragen offen sind, gibt es da hilfsbereite BR-Kollegen. Und je konkreter man die Frage stellt, umso nützlicher ist dort die Antwort...

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