Hallo liebe Kollegen,
ich bin Betriebsratsmitglied, fast 28 Jahr im Unternehmen, 52 Jahre alt, und bisher ohne Makel! Vor einigen Wochen habe ich ein klassisches Eigentorngeschossen - die Geschäftsführung beschuldigt mich deshalb des Mobbings. Die fristlose Kündigung wurde durch den Betriebsrat abgeschmettert allerdings hat der BTR einer Änderungskündigung zugestimmt - warum der BTR einen Tag später der Änderungskündigung zugestimmt hat weiss ich nicht, ich bin seit dem Antrag der GL auf Kündigung in psychologischer Behandlung und habe keinerlei Kontakt. Das Ganze ist vor dem Arbeitsgericht, Gütetermin ohne Erfolg, 1. Kammertermin am 15.12.
Jetzt trete ich die Flucht nach Vorne an und gehe wieder in den Betrieb um meine Arbeit,
welche sich aus dem Änderungsvertrag ergibt ( dieser wurde vorbehaltlich der richterlichen Entscheidung durch meinen RA unterschrieben ) aufzunehmen.
Fest steht: Ich bin noch im Betriebsrat. Darf ich aber nach §102
und § 103 mein Amt auch ausführen oder werde ich durch ein Ersatzmitglied bis zur Urteilsverkündung ersetzt?
Wie schon geschrieben - ich bin nicht gekündigt. Es geht um die Änderungskündigung!!

Danke dass ihr euch die Zeit genommen habt den o.g "Roman" zu lesen und besten Dank im Voraus für die Unterstützung.
Gruß
Richard