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Versetzung als BR Mitglied - Ist für eine Versetzung nicht eine Änderundkündigung notwendig ?

S
Sabrina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen Ich habe folgendes Problem ich soll in meinem Unternehmen in eine andere Abteilung versetzt werden. Welche Möglichkeiten habe ich als BR Mitglied dieser Versetzung zu entgehen ??? Vorallem weil ich dadurch in meiner Tätigkeit als BR eingeschränkt würde da ich in einem Büro abseits der Beschäftigten wäre und nur noch telefonisch erreichbar wäre und auch wohl nicht mehr regelmäsig an BR Sitzungen teilnehmen könnte wegen der Bürobesetzung

Ist für eine Versetzung nicht eine Änderundkündigung notwendig ? Und ist man da nicht als BR abgesichert ?

4.79003

Community-Antworten (3)

P
Petrus

15.09.2009 um 16:27 Uhr

Was heißt: In der BR-Tätigkeit eingeschränkt?

D
DonJohnson

15.09.2009 um 16:39 Uhr

@Sabrina Seltsame Fragen für ein BRM finde ich :-(

E
Erwin

15.09.2009 um 16:48 Uhr

@Sabrina

Vorallem weil ich dadurch in meiner Tätigkeit als BR eingeschränkt würde da ich in einem Büro abseits der Beschäftigten wäre und nur noch telefonisch erreichbar wäre Ich denke es gibt einen Fußweg, also eine Möglichkeit das neue Büro zu erreichen, bzw. die Möglichkeot von Dir es zu verlassen (durch die Tür) um zu den Koll. gehen zu können.

auch wohl nicht mehr regelmäsig an BR Sitzungen teilnehmen könnte wegen der Bürobesetzung Was hat die Bürobesetzung damit zu tun?? BR-Sitzungen werden ja wohl nicht im Büro mit anderen Koll. (Nicht-BR-lern) durchgeführt.

Du hats wohl ein persönliches Problem mit der Versetzung und der ggf. anderen/neuen Arbeit/ Koll. und willst das BR-Mandat hier missbrauchen. Schaue dir einmal § 78 BetrVG an.

On eine Versetzung eine Änderungskündigung bedarf, kommt auf den Inhalt des ArbV/TV an und auf die Auswirkung der Versetzung. Sollte ein BR auch wissen, da er ja bei Koll. darauf achten sollte.

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