Anhörung eines Betriebsrates
Servus miteinand, bei uns wurde eine Betriebsrätin gekündigt! Diese befand und befindet sich immer noch im Krankenstand. Wie muss die betroffene BR durch das Gremium oder BRV informiert werden, damit Sie seine Sicht des Vorwurfs erläutern kann. Reicht hier eine Einladung v der BRV per eMail? oder per Post? Was sagen die Gesetze dazu?
Merci Erwin
Community-Antworten (5)
31.08.2020 um 15:07 Uhr
völlig egal, Hauptsache ihr sprecht mit ihr und bitte bitte nicht zustimmen es sei denn es gibt tatsächlich was wirklich beweisbares und selbst dabei ganz genau hinschauen, lieber den AG vors Gericht gehen lassen
31.08.2020 um 15:36 Uhr
da gibt es keine rechtliche Pflicht. Die Betriebsrätin wird ggf. durch den Erhalt der normalen Einladung (zur BR-Sitzung) darüber informiert.
beachte:
§102 Abs. 2 Satz 4: Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören.
31.08.2020 um 17:03 Uhr
Äh ist der BR vor der Kündigung angehört worden?? Wenn nicht ist sie sowieso nicht gültig. Und auch die Frage , ob Fristlos oder Ordendlich schein hier nicht herraus vorzugehen. Weil Ordendlich geht nicht und fristlos nur mit zustimmung des Gremiums. Und auch hier würde ich als BR Mitglied gerichtlich Kündigungsklage einreichen.
31.08.2020 um 17:56 Uhr
Wenn eine Betriebsrätin gekündigt werden soll, geht das ja über § 103 BetrVG. Und da ist das Mittel der Wahl SCHWEIGEN. Der BR äußerst sich am besten nicht. Schließlich seid ihr keine Juristen und könnt den Fall doch gar nicht bewerten. Soll das mal das Gericht machen.
31.08.2020 um 18:26 Uhr
Stimmt, BRM geht über den 103er.
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