Ersatzeinstellung/Neueinstellung Beschluss hinfällig - Wie kann ich hier vorgehen?
Ich wurde über die Ersatzeinstellung (Neueinstellung) eines ausgeschiedenen Kollegen von der Personalabteilung informiert, um dieser Neueinstellung zuzustimmen. Das taten wir auch in der BR-Sitzung mit der notwendigen Beschlussfassung. So das der BR der Ersatzeinstellung für Kollege XY zustimmte. Jetzt wurde vom zuständigen Vorgesetzten allerdings eine Info per Mail verteilt, die da heißt, dass es sich hierbei um eine Erstatzeinstellung für einen anderen Kollegen handelt. Wie kann ich hier vorgehen? Kann ich den neuen Kollegen erstmal nach Hause schicken, bis wir den neuen Beschluss gefasst haben? Denn der eigentliche Beschluss ist ja nichts mehr wert, oder?
Community-Antworten (9)
15.09.2009 um 01:15 Uhr
@BRVorsitzTino Wie sah denn die #Information#aus? Welchen Inhalt hatte sie? Und in welcher Form wurde sie an dich weitergegeben?
15.09.2009 um 01:29 Uhr
Ich glaube das die Form der Darstellung und wie ich diese bekam, wohl nicht relvant ist, es geht hier um eine vielleicht verlorengegangene Planstelle und das der gefasste Beschluss nun nicht mehr wirksam ist.
15.09.2009 um 01:36 Uhr
BRVorsitzTino, also nach Hause schicken liegt wohl ausserhalb Deiner Kompetenz. Hier sollte ein Gespräch mit der Perso erfolgen und auf Richtigkeit geprüft werden.
15.09.2009 um 01:49 Uhr
BRVorsitzTino Ich erachte das schon als wichtig Man könnte es dir als schlechtes zuhören auslegen
15.09.2009 um 01:59 Uhr
Ich habe es schriftlich vorliegen, einschließlich der Signatur des zuständigen Vorgesetzten.
Warum sollte das ausserhalb meiner Kompetenz bzw. des Gremiums liegen? Es hätte ja sein können das wir als Gremium der Einstellung mit Begründung nicht zugestimmt hätten, somit wäre der neue Kollege erst dann eingestellt worden, sobald der AG sich diese Zustimmung vom Richter hätte ersetzen lassen!
15.09.2009 um 02:07 Uhr
Dann ist doch alles im Butter. Dann hast du doch schriftlich für welchen Kollegen der neue Kollege kommt. Warum dann die Aufregung?
15.09.2009 um 02:22 Uhr
Da ist gar nichts in Butter, da meine Frage immer noch nicht kompetent beantwortet ist!
15.09.2009 um 09:49 Uhr
@ BRVorsitzTino, der BR hat bei fehlerhaften Informationen folgende Möglichkeiten:
- Durchgeführte Maßnahme nach § 101 BetrVG unterbinden lassen
- in schwerwiedenden Fällen Unterlassungsverfahren nach § 23 BetrVG
- Möglichkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 101 BetrVG
15.09.2009 um 10:36 Uhr
BRVorsitzTino, wird die Neueinstellung denn nur für einen anderen Kollegen oder auch in einer anderen Abteilung, als ursprünglich geplant, vorgenommen? Habe ein wenig das Gefühl, dass hier Personalplanung und Neueinstellung miteinander vermengt wird?
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