Befristete Stelle bei Ersatzeinstellung?
Unser Arbeitgeber hat eine unbefristete Stelle mit einer neuen Person besetzt, nachdem die Stelleninhaberin nach der Erziehungszeit nicht zurück kam. Er hat zwar eine Ersatzeinstellung vorgenommen, die neue Stelleninhaberin hat er aber zunächst auf ein Jahr befristet. Ist das zulässig?
Community-Antworten (1)
16.05.2006 um 11:50 Uhr
Ja. Niemand kann den AG zwingen, jemanden unbefristet einzustellen.
Gruß nidis
PS bevor wieder Gegenargumente kommen. Die gesetzlichen Regelungen im TzBfG müssen natürlich eingehalten werden.
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