W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristete Stelle bei Ersatzeinstellung?

F
Frank
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat eine unbefristete Stelle mit einer neuen Person besetzt, nachdem die Stelleninhaberin nach der Erziehungszeit nicht zurück kam. Er hat zwar eine Ersatzeinstellung vorgenommen, die neue Stelleninhaberin hat er aber zunächst auf ein Jahr befristet. Ist das zulässig?

2.20601

Community-Antworten (1)

N
nidis

16.05.2006 um 11:50 Uhr

Ja. Niemand kann den AG zwingen, jemanden unbefristet einzustellen.

Gruß nidis

PS bevor wieder Gegenargumente kommen. Die gesetzlichen Regelungen im TzBfG müssen natürlich eingehalten werden.

Ihre Antwort