Erstellt am 14.09.2009 um 17:46 Uhr von DerNeue
Hallo!
Nein!Das kann ich mir nicht vorstellen das dies geht. Da eure Firma ja schliesst, wisst ihr ja schon wann. Ein BR wird für vier Jahre gewählt. Was soll das für ein BR werden, der nur an seinen eigenen besonderen Kündigungsschutz denkt und nicht an die anderen armen Selen die es auch betrifft. Aber um ganz sicher zu gehen, fragt bei eurer zuständigen Gewerkschaft nach.
Erstellt am 14.09.2009 um 19:14 Uhr von Peanuts
"Jetzt wollen einige Kollegen eine BR-Wahl (zuerst Wahlvorstand) einleiten und dadurch versuchen, den besonderen Kündigungsschutz zu genießen. Ist dies möglich? "
Der § 15 KschG kommt definitiv nicht zum Tragen, da die Kündigungen bereits ausgesprochen wurden.
Erstellt am 15.09.2009 um 08:52 Uhr von genauso
schau Dir das mal an
http://www.br-forum.de/downloads/04_urteile/br-wahl/urteil_waehlbarkeit_gekuendigter_an_bei_kuendigungsschutzklage.pdf
würde heißen, dass in Deinem fall der Zug abgefahren ist, da keine Kündigungsschutzklage.
Erstellt am 15.09.2009 um 11:19 Uhr von mainpower
Hallo,
daß einige Kollegen erst einem BR gründen wollen wenn der Zug abgefahren ist lässt tief blicken. Vielleicht rufen sie jetzt auch noch nach der Gewerkschaft. Jahrelang von den errungenschaften der GEW profitieren aber keinen Beitrag zahlen. Auf so einen BR können die MA dann auch verzichten. Solche "Kollegen" sind nur auf Ihren eigenen Vorteil aus.