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Mitbest. bei Arbeitszeitveränderung

P
pesusi
Jan 2018 bearbeitet

hallo, kann der ag eine Maßnahme, bei der der br ein Mitbestimmungsrecht hat und seine Zustimmung nicht gibt, durchsetzen, wenn ein Teil der Belegschaft zustimmt? konktreter fall: ag will Arbeitszeit- u. -ablauf ändern, von 6 AN wären 2 einverstanden. kann der AG die Maßnahme dann ohne Zustimmung des BR durchführen?

4.76601

Community-Antworten (1)

M
major

14.09.2009 um 15:47 Uhr

Nein kann er nicht. Bei Arbeitszeit ist der BR immer im Boot. Der AG kann sich höchstens die Zustimmung von der Einigungsstelle ersetzen lassen. Siehe BtrVG §87 Abs. 1 Satz 2 u. 3

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