In unserer Klinik herrscht seit einigen Monaten Raumnot. Dadurch ist die GF nun auf die Idee gekommen und hat dies ohne Beteiligung des BR auch schon umgesetzt: Schwangerenruheraum=Arbeitszimmer für Psychologie-Praktikantin=Schlafraum für Diensthabenden Arzt. Schwangere hätten wir z.Zt.keine, Diensthabender benutze den Raum nur außerhalb der Arbeitszeiten der Praktikantin und diese lege sich auch nicht ins Bett des Arztes.
Ist diese Raumnutzung Mitbest.Pflichtig? Besonders über den schlafraum für Hausdienst wüßte ich gern genau, ob er unter "Sozialraum" fällt.