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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung BR bei Schlafraum Arzt im Dienst

H
hexelein
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Klinik herrscht seit einigen Monaten Raumnot. Dadurch ist die GF nun auf die Idee gekommen und hat dies ohne Beteiligung des BR auch schon umgesetzt: Schwangerenruheraum=Arbeitszimmer für Psychologie-Praktikantin=Schlafraum für Diensthabenden Arzt. Schwangere hätten wir z.Zt.keine, Diensthabender benutze den Raum nur außerhalb der Arbeitszeiten der Praktikantin und diese lege sich auch nicht ins Bett des Arztes. Ist diese Raumnutzung Mitbest.Pflichtig? Besonders über den schlafraum für Hausdienst wüßte ich gern genau, ob er unter "Sozialraum" fällt.

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Community-Antworten (1)

T
Tulpe

23.07.2008 um 10:17 Uhr

Hallo Hexelein, schau mal in die Arbeitsstättenrichtlinen und Arbeitsstätteverordnung. Raumgröße und Nutzung Vorgeschrieben.

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