Erstellt am 28.08.2020 um 11:15 Uhr von Kratzbürste
NEIN , warum gibt es wohl einen Stellvertreter. Wohl kaum, dass der zur gleichen Zeit Urlaub macht!
Erstellt am 28.08.2020 um 11:29 Uhr von celestro
Das "Verfahren" dürfte vor dem Urlaub der Beiden enden. Die Frist läuft ja bereits und da sie nur 1 Woche ist, würde das den Urlaub nicht beeinflussen. Gebe aber Kratzbürste recht ... BRV und BRVS sollten nicht gleichzeitig in Urlaub gehen.
Erstellt am 28.08.2020 um 11:48 Uhr von Mercyful
Ansonsten kann das ja immer noch (z.B. per Beschluss oder GO) über den Betriebsausschuss oder einen ähnlich beauftragten Ausschuss bearbeitet werden.
Erstellt am 28.08.2020 um 12:14 Uhr von freetibet
Danke für Eure Antworten. Kontaktiere gleich mal den Vorsitzenden.