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Betriebsrat in Urlaub in kritischer Situation

F
freetibet
Aug 2020 bearbeitet

Hallo,

das Unternehmen wird momentan von einem Insolvenzverwalter geführt. Der möchte Änderungskündigungen aussprechen und hat sie dem BR vorgelegt. Nun haben BR-Vorsitzende und stellvertretende BR-Vorsitzende angekündigt, ab 7. September für 3 bzw 2 Wochen in Urlaub zu gehen. Ruht das Verfahren in dieser Zeit?

freetibet

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

28.08.2020 um 13:15 Uhr

NEIN , warum gibt es wohl einen Stellvertreter. Wohl kaum, dass der zur gleichen Zeit Urlaub macht!

C
celestro

28.08.2020 um 13:29 Uhr

Das "Verfahren" dürfte vor dem Urlaub der Beiden enden. Die Frist läuft ja bereits und da sie nur 1 Woche ist, würde das den Urlaub nicht beeinflussen. Gebe aber Kratzbürste recht ... BRV und BRVS sollten nicht gleichzeitig in Urlaub gehen.

M
Mercyful

28.08.2020 um 13:48 Uhr

Ansonsten kann das ja immer noch (z.B. per Beschluss oder GO) über den Betriebsausschuss oder einen ähnlich beauftragten Ausschuss bearbeitet werden.

F
freetibet

28.08.2020 um 14:14 Uhr

Danke für Eure Antworten. Kontaktiere gleich mal den Vorsitzenden.

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