"kritischer Aushang" vom BR, jetzt Klage vor Arbeitsgericht, was muss ich befürchten?????
hallo zusammen, wir als br haben vor drei monaten einen mitarbeiteraushang gemacht in dem wir einige gerüchte klarstellen wollten, vorher ging ständige hetze vom geschäftsführer gegen den betriebsrat vorraus. in einem absatz habe ich mich etwas "ungünstig" ausgedrückt und der geschäftsführer hat es extrem anders ausgelegt, ich hätte ihn als lohnpreller dargestellt. daraufhin gab es auch mal eine art aussprache mit anwälten und dann war auch wieder ruhe. was die formulierung angeht ist es so, dass tatsächlich mitarbeiter mir das so und so zugetragen haben und einer auch bereit ist vor gericht auszusagen. was könnte mir schlimmstenfalls beim arbeitsgericht passieren??? bin dankbar für euren rat. viele grüße frageundantwort
Community-Antworten (6)
05.07.2011 um 16:50 Uhr
Grundsätzlich: alles oder nichts!
Das sind viel zu wenig Angaben zur Sache. Jedoch würde ich diese hier nicht weiter öffentlich posten. Feind könnte ja mitlesen!
Das kann dir alles dien Fachanwalt für Arbeitsrecht sagen!
05.07.2011 um 16:59 Uhr
danke für die antwort. ich denke, im schlimmsten fall eine ermahnung, da noch nie irgendetwas in dieser richtung schief gelaufen ist. für die unglückliche ausdrucksweise habe ich mich mehrfach entschuldigt. schon verrückt, die gl hetzt und hetzt und ich bekomm jetzt die klage wegen verstoß vertraulicher zusammenarbeit. na ja, ich setze auf unseren anwalt. hätte ja sein können, dass jemand von euch in so einer ähnlichen situation schon mal war. viele grüße frageundantwort
05.07.2011 um 17:24 Uhr
Der AG kann einen BR wegen Aussagen/Handeln im Mandat nicht abmahnen, aber der Richter könnte es. Der AG könnte aber die gestörte vertrauensvolle Zusammenarbeit angreifen und dann ggf. versuchen ob es ein Grund für ein Verfahren gem. § 23 ist. Was aber wenn es nur so ist wie hier geshcildert nicht ausreicht. Ggf. könnte der Richter eine Klarstellung, also Widerruf anordnen.
Aber, der AG könnte ein langes Gedächnis haben und sich zu gegebener Zeit erinnern.
05.07.2011 um 21:51 Uhr
Verantwortlich im Sinne des Presserechts (meist abgekürzt: V. i. S. d. P.) ist die formelhafte Einleitung zur Angabe der Personen
müsste gehen...
05.07.2011 um 22:18 Uhr
frageundantwort, Ich würde der Sache erstmal gelassen entgegen sehen. Solange Du ihn nicht persönlich difamiert hast oder Geschäftsgeheimnisse ausgeplaudert hast wird wohl auch nur viel Wind gemacht. Ein langes Gedächnis kann auch der BR haben und dann hat auch ein AG künftig nichts zu lachen
06.07.2011 um 08:37 Uhr
@Kurzarbeiter Grundsätzlich hast du recht! Jedoch was reinerw schreibt ist jedoch richtiger!
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