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Änderungskündigung und dann?

L
Lanzelot
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir als BR haben eine Änderungskündigung erhalten und der auch wiedersprochen.

Jetzt die Frage, wenn die Änderungskündigung zur Beendigungskündigung wird, müssen wir dann nochmal gehört werden?

5.36906

Community-Antworten (6)

E
Erwin

11.09.2009 um 12:29 Uhr

@Lanzelot

Was war der Grund der Änderungskündigung??

Der Betroffene sollte klagen

L
Lanzelot

11.09.2009 um 12:34 Uhr

@erwin

Auflösung der Position und Verteilung der Aufgaben an andere MA.

Der Kollege wird klagen, mir ging es eher um das weitere Prozedere vom BR.

Haben wir nicht eventuell unsere Mitbestimmung bei der Anhörung zur Änderungskündigung schon verwirkt?

D
DeWalt

11.09.2009 um 12:41 Uhr

Hallo Lanzelot

Ob aus der Änderungskündigung eine Beendigungskündigung wird, liegt nur an dem MA. Wenn er das neue Vertragsangebot nicht annimmt, wird es eben eine Beendigungskündigung. Angehört wurdet ihr aber schon. Falls ihr unter das Kündigungsschutzgesetz fallt, solltet ihr eurem MA unbedingt raten, die Änderungskündigung zu unterschreiben. Ganz wichtig nach § 2 KSchG, unter dem Vorbehalt, das die Kündigung nicht sozial ungerechtfertigt ist. Dann soll er Klage einreichen. In dem Verfahren geht es dann nicht um den Bestand des Arbeitsverhältnisses, wie im Falle einer Beendigungskündigung, sondern um die Frage, ob das neue oder das alte Arbeitsverhältnis besteht. Das heißt, wie das Verfahren auch ausgeht, der Kollege hat danach noch einen Arbeitsplatz. Entweder zu den alten oder den neuen Bedingungen.

L
Lanzelot

11.09.2009 um 12:46 Uhr

@ DeWalt

Das ist mir soweit schon klar. Mir geht es um das weitere Vorgehen für den BR.

Der MA hat wie du beschrieben hast unter dem Vorbehalt der Prüfung unterschrieben. Wenn jetzt geklärt ist ob das sozial gerechtfertigt ist, und er das Angebot dann ausschlägt, wird die Änderungs- jetzt zur Beendigungskündigung. Müssen wir da nochmal gehört werden?

D
DeWalt

11.09.2009 um 12:59 Uhr

Lanzelot

Nein. Wenn er unterschrieben hat, kann er das Angebot ja nicht mehr ausschlagen. Er hat es bereits angenommen. Wenn er jetzt klagt, wird das Gericht eben prüfen, ob die Kündigung, die ja dem neuen Angebot voranging, sozial gerechtfertigt war. Ist das Gericht dieser Meinung, arbeitet euer MA zu den neuen Bedingungen, wie jetzt gerade, weiter. Ist das Gericht der Meinung, die Kündigung war sozial nicht gerechtfertigt, hat das alte Arbeitsverhältnis nie geendet, ergo gibt es kein neues und euer MA arbeitet wieder zu seinen Ursprünglichen Bedingungen. Da euer MA die Änderungskündigung unterschrieben hat, kann aus ihr keine Beendigungskündigung mehr werden.

Aber zu deiner Frage: Wenn ein MA eine Änderungskündigung ausschlägt, zu der ihr angehört wurdet und es wird daraus dann eine Beendigungskündigung, dann müsst ihr nicht nochmal angehört werden. Denn die Kündigung ist ja in beiden Fällen die selbe. Nur eben in Verbindung mit einem neuen Angebot. Wenn der MA dieses nicht annimmt bleibt es eben nur bei der Kündigung.

E
Erwin

11.09.2009 um 14:25 Uhr

@Lanzelot

Auflösung der Position und Verteilung der Aufgaben an andere MA

Das sieht doch eher nach betriebsbedingter Kündigung/ betriebsbedingter Änderungskündigung asu!

Wurde eine Sozialauswahl durchgeführt??

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