Erstellt am 27.08.2020 um 14:32 Uhr von BRBärbel
Hallo Sandra,
eine Kündigung (auch eine fristlose) eine BR Mitgliedes ist doch nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich.
Hatte Dein Betriebsrat dieser Kündigung zugestimmt ?
Eine feste Formel für Abfindungen für BR Mitglieder gibt es so nicht.
Ist alles Verhandlungssache und kommt auch darauf an, wie sehr der Arbeitgeber dich los haben will.
Erstellt am 27.08.2020 um 14:44 Uhr von Sandra W.
Hallo Bärbel: ..der Betriebsrat hat ohne meiner Zustimmung/Anhörung (krank derzeit) zugestimmt.
Erstellt am 27.08.2020 um 14:48 Uhr von Milchknilch
Wenn Du nicht den sprichwörtlichen goldenen Löffel geklaut hat, ist es für Deinen Arbeitgeber nahezu unmöglich, Dich als Betriebsrat erfolgreich zu kündigen.
Wie BRBärbel schon geschrieben hat, gibt es keine in Stein gemeißelten Regelungen für Abfindungen. Es gibt auch keinerlei Anspruch darauf. Am Ende ist es ein Deal zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber.
Erstellt am 27.08.2020 um 14:56 Uhr von ErikaEli84
Wenn dein Betriebsrat hier der Kündigung schon fahrlässig (ohne ein Gespräch mit dem Mitarbeiter) zugestimmt hat (was eingendlich ein Unding ist) hast Du wohl auch in dem Betriebsrat selbst nicht mehr viel Spass zu erwarten.
Abfindungen fangen "normalerweise" z.B. bei betriebsbedingten Kündigungen
mit dem Mindestsatz 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr an.
Wenn der Arbeitgeber schlechte Karte bei der Kündigungsschutzklage hat und Du einen Weiterberbeschäftigungsanspruch bis zur letzendliche gerichtlichen Klärung hättest (den hat Dir dein BR mit seiner Zustimmung wohl verbaut) wäre der Faktor wohl höher.
Aber wie schon die Vorredner gesagt haben, wird dies alles Verhandlungssache sein.
Erstellt am 27.08.2020 um 15:28 Uhr von Pickel
"Abfindungen fangen "normalerweise" z.B. bei betriebsbedingten Kündigungen
mit dem Mindestsatz 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr an"
Was ein Ammenmärchen!
Abfindungen fangen auch bei betriebsbedingten Kündigungen (die hier wohl kaum vorliegt...) mit dem Mindestsatz 0 € an. 0,5 Gehälter / Jahr ist der REGEL-Satz, von dem je nach Faktenlage nach oben oder unten abgewichen werden kann.
Erstellt am 27.08.2020 um 17:56 Uhr von Kratzbürste
Erst mal abwarten, wie sich die Sache beim Gericht entwickelt. Erst dann könnte man über Geld reden. Aber eine Formel gibt es dabei nicht.
Und ausserdem, als BR lässt man sich nicht so schnell aus dem Betrieb drängen. Geld ist die letzte Option.
Erstellt am 27.08.2020 um 18:01 Uhr von UliPK
Lese dir mal das dazu durch:
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Rechtsanwalt_Abfindungshoehe_Berechnung_der_Abfindung_Abfindung.html
Da ist es sehr gut erklärt, auch warum die Abfindung unterschiedlich ausfallen kann.
Erstellt am 28.08.2020 um 07:28 Uhr von seehas
@Kratzbürste: wenn der BR der Kündigung zugestimmt hat, dann ist diese leider erstmal rechtskräftig und der AN ist raus aus dem Betrieb, wie jeder andere gekündigte auch.
Anders sieht es aus, wenn der BR der Kündigung widerspricht. Dann muss der AG klagen um die Kündigung durchzusetzen. Bis zum Ende des Prozesses durch alle Instanzen gilt der MA als nicht gekündigt. Es besteht das Recht der BR Tätigkeit nachzugehen und das reguläre Gehalt weiter zu bekommen. Der regulären Arbeitstätigkeit kann der MA nur nachgehen, wenn der AG ihn nicht freistellt.
Die höheren Abfindungen für Betriebsräte kommen vor allem daher, dass der AG bei einem Prozess durch alle Instanzen erst mal ein paar Jahre Gehalt bezahlt und natürlich das Risiko geht den AN nicht loszuwerden. Mit der Zustimmung des BR zur Kündigung ist diese Sonderstellung verwirkt. Der besondere Schutz für BR ist damit aufgehoben.
Erstellt am 28.08.2020 um 07:55 Uhr von Pickel
Seehas:
„dass der AG bei einem Prozess durch alle Instanzen erst mal ein paar Jahre Gehalt bezahlt“
Unsere Gerichte sind zwar langsam, aber nicht derart. Vom Sonderfall Nürnberg mal abgesehen endet für Arbeirsgerichtbarkeit nach der 2. Instanz.
Erstellt am 28.08.2020 um 09:14 Uhr von Catweazle
seehas, einer außerordentlichen Kündigung kann der BR nicht widersprechen.
Erstellt am 28.08.2020 um 09:42 Uhr von Challenger
Zitat Sandra W. : Leider wurde ich aus fadenscheinigen Gründen fristlos gekündigt.
Was war denn der (verhaltensbedingte ?) Grund für die fristlose Kündigung. Sofern Du keinen Diebstahl begangen hast, oder einer Kollegin die "Fresse poliert" hast, wäre für den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung zwingend eine vorherige Abahnung erforderlich gewesen
Erstellt am 28.08.2020 um 09:49 Uhr von Kampfschwein
@Pickel : Unsere Gerichte sind zwar langsam, aber nicht derart. Vom Sonderfall Nürnberg mal abgesehen endet für Arbeirsgerichtbarkeit nach der 2. Instanz.
Wie kommst Du denn darauf ? Was ist, wenn je nach Lage des Falles, die Sache von grundsätzlicher Bedeutung ist, oder die Entscheidung des LAG gegen alle Denkgesetze verstößt ?
Erstellt am 28.08.2020 um 10:05 Uhr von Pickel
Das ist dann der angesprochene höchst seltene Sonderfall.
Erstellt am 28.08.2020 um 10:29 Uhr von Challenger
Zitat seehas : Bis zum Ende des Prozesses durch alle Instanzen .........
Was genau zur fristlosen Kündigung geführt hat, wissen wir zur Zeit noch nicht. Dennoch ist es so, dass, sofern kein "echter" Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, die gesetzlichen und gerichtlichen Hürden sehr hoch sind. Je nach Fallgestaltung wird der Richter dem Arbeitgeber bereits in der Güteverhandlung klarmachen, wo der Hammer hängt.
Erstellt am 28.08.2020 um 10:32 Uhr von Matze
Wie der AG hast auch Du einen Anspruch auf Rechtmäßigkeit des Betriebsratsbeschlusses. Wenn Dein BR derart fahrlässig handelt, macht er auch andere Fehler. Nur mit Hilfe des Anwalts: lass die Richtigkeit der Zustimmung nach §103 BetrVG überprüfen. Evtl. ist der Beschluss nichtig (falsch eingeladen, fasch abgestimmt etc.). Dies hätte sicherlich Einfluss auf das "Handgeld"/Abfindung, solltest Du doch gehen wollen.
Erstellt am 28.08.2020 um 10:38 Uhr von rsddbr
" Erstellt am 28.08.2020 um 09:42 Uhr von Challenger
Zitat Sandra W. : Leider wurde ich aus fadenscheinigen Gründen fristlos gekündigt.
Was war denn der (verhaltensbedingte ?) Grund für die fristlose Kündigung. Sofern Du keinen Diebstahl begangen hast, oder einer Kollegin die "Fresse poliert" hast, wäre für den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung zwingend eine vorherige Abahnung erforderlich gewesen"
Das ist doch alles völlig unerheblich für die Frage im Eingangspost. Die Fragegestellerin hat doch geschrieben, dass ein Anwalt eingeschaltet ist. Über die Rechtmäßigkeit des Kündigungsgrundes entscheidet das Gericht. Die Frage war ausschließlich auf die Berechnung einer Abfindung ausgerichtet. Und dafür gibt es nunmal keine Formel sondern wird im Einzelfall verhandelt.