Erstellt am 10.09.2009 um 17:47 Uhr von DonJohnson
Kündigung (am, besten schriftlich) dem AG mitteilen...
Tse tse tse, eine solche Frage von einer 1.(?) Vorsitzenden befremdet mich ein wenig...
Erstellt am 10.09.2009 um 18:00 Uhr von monalisa
@DonJohnson,
könnte doch sein, dass "Peggy" nicht so sehr ihre persönliche Kündigung meint, sondern wie das jetzt läuft.... mit dem 1. Vorsitz...
Also!
Nochmal von vorn! :-))
Erstellt am 10.09.2009 um 18:08 Uhr von DonJohnson
monalisa
Erstens schuldest du mir noch was ;-)
Zweitens kennt meines Wissens das BetrVG keinen 1. Vorsitz als solches namentlich benannt... Aber kannst mir gerne was anderes beibringen ;-)
Ich kann im übrigen ncihts falsches an meiner Antwort erkennen...
Erstellt am 10.09.2009 um 18:15 Uhr von monalisa
@DonJonson,
meine Schulden bei dir sind mir wohl bewusst, nur gibt es eben manchmal Dinge im Leben, die einen nicht so reagieren lassen, wie man gerne möchte.... ;-)
Dich stört das Wort 1. Vorsitzende? Komm schon...... seit wann bist du so pingelig?
Fällt dir auf, dass wir hier nun jede Menge gequatscht haben und "Peggy" trotzdem noch keine brauchbare Antwort auf ihre Frage erhalten? .-)
Ich lass dir gerne den Vortritt!
Erstellt am 10.09.2009 um 18:24 Uhr von ridgeback
Peggy,
..beim AG kündigen, bei der nächsten Sitzung vom BR- Amt zurücktreten, sag auf Wiedersehen, Ausgangstür benutzen und das war`s.
Erstellt am 10.09.2009 um 18:28 Uhr von DonJohnson
monalisa
Hmmm, also "deine Schulden" bedeuten vermutlich 1 Minute, aber egal.
Ich bin nicht pingelig, aber bei dieser Fragestellung... ich bitte dich...
Hmmmm, auch du hast keine Antwort gegeben... aber ich versuche es dennoch mal...
Verhalte dich wie immer... Setze den TO Neuwahl des BRV auf die Einladung - odfer den Punkt auf die TO, je nachdem wie es bei euch so Sachstand ist.
Und dann wird alles gut ;-)
Gruß
DJ