W.A.F. LogoSeminare

Wer muß vor das Arbeitsgericht ? GF oder BR - wenn Arbeitgeber die Kostenübernahme für BR-Schulung verewigert?

O
orcie
Nov 2016 bearbeitet

hallo,

wiedereinmal brauche ich eure hilfe. wir haben beschlossen ein BR-mitglied zur schulung nach §37.6 zu schicken und haben den AG informiert. dieser verweigert die kostenübernahme mit der begründung daß das seminar zur zeit nicht notwendig ist da es die betriebliche situation momentan nicht erfordert. frage: wer muß jetzt vor dem arbeitsgericht die notwendigkeit feststellen lassen und welche fristen sind einzuhalten? DANKE orci

6.838010

Community-Antworten (10)

D
DonJohnson

10.09.2009 um 11:51 Uhr

Das Gremium ist ja der Meinung, dass es notwenig ist, ergo muß der AG vom ArbG die Nichtnotwendigkeit feststellen lassen. Aber mal so nebenbei, darf ich fragen um was für ein Seminar es sich handelt?

K
Kölner

10.09.2009 um 11:55 Uhr

@Orcie AG... ...wäre nett, wenn Ihr den Seminaranbieter darüber noch informiert!

M
monalisa

10.09.2009 um 12:22 Uhr

@Kölner, und wenn dieser Seminaranbieter auf zack ist, dann hilft er dem Gremium, sich vom AG nicht über den Tisch ziehen zu lassen.... Gegebenenfalls kann ein Seminaranbieter da einiges an "Vorarbeit" leisten! :-)

L
Lotte

10.09.2009 um 12:29 Uhr

orcie, konterkariert wird dies leider von einigen Seminaranbietern, die im Vorfeld eine Kostenübernahmebestätigung des AG verlangen. Da ist man dann als BR gelackmeiert und muss ggf. doch vor das ArbG. Aber das ist ja hoffentlich bei Eurem Seminar anders.

M
monalisa

10.09.2009 um 12:50 Uhr

@Lotte, "konterkariert" das neue "Unwort 2009?" Musste doch mal erst googeln, was das überhaupt bedeutet.... ;-))

O
orcie

10.09.2009 um 13:56 Uhr

es geht um §111 BetrVG soz.plan usw. da wir mit umsatzeinbruch, durch das ende der umweltprämie,rechnen müssen. orci

P
Pfälzer

10.09.2009 um 14:12 Uhr

@orci wenn das so aktuell vorliegt, dann würde ich statt dem Seminar lieber direkt einen (betriebswirtschaftlichen) Sachverständigen für den BR hinzuziehen und alles weitere mit ihm beraten; selbst wenn ihr auf die Schnelle noch ein Seminar belegen könntet, reicht das in den meisten Fällen nicht wirklich, um die MA-Interessen richtig und gut vertreten zu können; eine RA würde ich auch noch zu Rate ziehen

B
brFreundin

12.09.2009 um 22:51 Uhr

"es geht um §111 BetrVG soz.plan usw. da wir mit umsatzeinbruch, durch das ende der umweltprämie,rechnen müssen."

und da sieht der BR eine Notwendigkeit? Mutig nach dem was Du vorher gesagt hast

P
Peanuts

13.09.2009 um 15:25 Uhr

Nur weil der BR meint, dass es ev. zu Umsatzeinbrüchen kommen könnte, muss man sicherlich kein spezifisches Seminar "Betriebsänderungen, SP etc." belegen.

Außerdem werden die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten in den Grundlagenseminaren abgehandelt und die sind doch bestimmt gemacht worden ...

"konterkariert wird dies leider von einigen Seminaranbietern, die im Vorfeld eine Kostenübernahmebestätigung des AG verlangen. Da ist man dann als BR gelackmeiert und muss ggf. doch vor das ArbG."

Das nennt man wohl Bigotterie ...

Warum sollen Dritte dafür herhalten, wenn ein BR nicht von seinem Recht Gebrauch macht?

Wird hier doch auch sonst darauf herum geritten, welche Rechte einem BR zustehen und dass er vor´s Arbeitsgericht ziehen soll, wenn eines dieser Rechte vom AG verletzt wird.

L
Lotte

13.09.2009 um 15:30 Uhr

Peanuts, "Das nennt man wohl Bigotterie ... "Bigotterie (französisch bigoterie) oder Scheinheiligkeit ist die Bezeichnung für ein unreflektiertes, übertrieben frömmelndes, dabei anderen Auffassungen gegenüber intolerantes und scheinbar ganz der Religion oder einer religiösen Autorität (Person oder Instanz) gewidmetes Wesen oder Verhalten..." Findest Du, dass es das trifft? Interessant...

Ihre Antwort