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Ersatzmitglieder - selbst für BR Arbeit freistellen?

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schnatterinchen
Jan 2018 bearbeitet

Kann sich ein Ersatzmitglied selbst für BR Arbeit freistellen, wenn es sich nicht im Stand der Stellvertretung für ein verhindertes BRM befindet?

6.215010

Community-Antworten (10)

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Mainpower

10.09.2009 um 09:42 Uhr

Hallo, ganz einfach NEIN

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monalisa

10.09.2009 um 09:47 Uhr

@Schnatterinchen, und ergibt sich ganz einfach daraus, dass ein "nicht in Stellvertretung stehendes Ersatzmitglied" kein Betriebsrat ist. Ein Ersatzmitglied, das der Meinung ist das Recht dazu zu haben, handelt sich gewaltigen Ärger mit dem AG ein! Interessant dazu ist der § 25 (mit Kommentar!) im BetrVG.

S
schnatterinchen

10.09.2009 um 09:48 Uhr

und wenn es zwei Tage später zu einer BR Sitzung eingeladen ist? kann es dann Tage vorher sich beim Vorgesetzten wegen BR ARbeit abmelden?

M
monalisa

10.09.2009 um 09:53 Uhr

@Schnatterinchen, das ist theoretisch möglich! Denn das zu vertretende Betriebsrats - Mitglied könnte ja schon seit einigen Tagen - z. B. in Urlaub oder auch krank sein. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Kollege Betriebsrat verhindert (ja ich weiss! Krank heisst nicht unbedingt verhindert... ) ist, tritt das Ersatzmitglied auf die Rampe, denn die Vertretung beginnt nicht erst bei einer anstehenden Sitzung.

S
schnatterinchen

10.09.2009 um 09:54 Uhr

@MonaLisa im §25BetrVG finde ich alles mögliche zur Verhinderung und Kündigungsschutz, aber nicht zur Freistellung; nein, das BRM ist genau erst am Tag der Sitzung im Urlaub, vorher nicht;

M
monalisa

10.09.2009 um 10:01 Uhr

@Schnatterinchen, aber unter - II. Voraussetzungen des Nachrückens - ergibt sich automatisch, dass ein Ersatzmitglied, das keine Vertretung wahrnimmt, weil alle regulären Betriebsratsmitglieder im Einsatz sind - eben KEIN Betriebsratsmitglied ist. Ist doch logisch: Ein Ersatzmitglied, das einen BR - KollegenIN vertritt ist für diese Zeit kein Ersatzmitglied, sondern ein Betriebsratsmitglied mit allen Rechten und Pflichten.

S
schnatterinchen

10.09.2009 um 10:05 Uhr

@MonaLisa danke, verstanden; das EBRM wird also nicht nur zur Sitzung eingeladen, sondern ihm muß mitgeteilt werden, für welchen Gesamtzeitraum der Vertretung es nachrückt und daraus ergibt sich der Zeitraum der BR Rechte für das BRM

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DerAlteHeini

11.09.2009 um 01:04 Uhr

MonaLisa du schreibst in deiner Antwort 129899: "Interessant dazu ist der § 25 (mit Kommentar!) im BetrVG."

Es gibt mehr als 100 Kommentierung zum BetrVG. Um welche Kommentierung zum BetrVG handelt es sich??

N
nicoline

11.09.2009 um 09:25 Uhr

Alter Heini Es gibt mehr als 100 Kommentierung zum BetrVG. Und jeder davon Kommentiert den § 25 mit interessanten Details ;-))

R
Rosalie

11.09.2009 um 13:34 Uhr

Das BRM ist gebau ab dem Tag der Sitzung im Urlaub. Das EBRM wird zu dieser Sitzung eingeladen. Obwohl er nur in Abwesenheistzeiten zu einem BRM wird , hat er das Recht sich zu einer Sitzung vorzubereiten. Er darf sich von der Arbeit abmelden um BR Arbeit zu machen ( Infos für die Sitzung sammel o.ä.). Es handelt in eigener Verantwortung und im Ernstfall muss er beweisen können , dass er tatsächlich BR -Arbeit gemacht hat.

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