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Freistellung - wer entscheidet ?

H
Hugo
Nov 2016 bearbeitet

In unserem BR will sich weder der Vorsitzende noch die Stellvertreterin freistellen lassen (wir können ein Mitglied freistellen). Ein Mitglied des Betriebsausschusses würde sich mindestens zu 50 % freistellen lassen. Kann der BR dies per Abstimmung ablehnen und die Freistellung zu 11,1 % auf jedes der 9 Mitglieder verteilen? (das war bisher so, weil sich im alten BR keiner freistellen lassen wollte).

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

18.04.2006 um 11:46 Uhr

Wenn man eine vernünftige BR-Arbeit machen will, dann braucht es nicht so eine verrückte Freistellungsquote von 11,1%! Diese ist nämlich faktisch keine Freistellung, da ein solcher Anteil sowieso für dei BR-Arbeit fällig wird!

Wenn sich keiner freistellen lässt, dann ist das eben so! Aber diese Aufteilung ist - mit verlaub - unsäglich und unnötig!

Noch ein Gedanke dazu: Als AG würde ich mir natürlich die Hände reiben und innerliche Luftsprünge veranstalten, da ich so einen netten BR habe, der den verfassungsrechtlichen Auftrag und damit die eigentliche BR-Arbeit mit Füßen tritt.

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