a) wenn in einem unternehmen aus betrieblichen gründen, schlechte autragslage oder ähnliches , pauschal den mitarbeitern mitgeteilt wird das die GL ( geschäftsleitung) einen standard - sozialplan zuhilfenehmend betriebsbedingte kündigungen aussprechen wird,
ist es dann den arbeitnehmern des betriebs untersagt mit anderen unternehmensbereichen / abteilungen die nciht betroffen sind und partnerfirmen
über dieses zu sprechen? also eine schweigepflicht?

b) GL teilt mit das es eienn anspruch auf abfindung nicht geben wird, ggf. sei evtl. über ein kleines handgeld nachgedacht worden.
besteht wirklci kein anspruch auf abfindung? also bei betriebsbedingter kündigung?
und ist es wichtig welche formulierungen im kündigungsschreiben sin, damit ein solcher anspruch auf abfindung überhaupt besteht?