Mal zwei Fragen,
es geht um Fahrtkostenabrechnung. Einige BR Mitglieder haben wie immer ihre Fahrkosten abgegeben und es wurde bemängelt, das nicht der kürzeste Weg genommen wurde. Es waren keine riesen Umwege, sondern der schnellste Weg und die GL meint, es ist gesetzlich geregelt, dass es der kürzeste sein muss (?).
Wenn ein BR Mitglied am Wochenende normalerweise frei hat und wegen betrieblicher Dinge doch eine Fahrt mit dem Auto tätigen muss, kann es dann die volle Kilometer Zahl abrechnen. Wo ja sonst der Arbeitsweg von der Strecke abgerechnet werden muss?