Fahrtkosten für BRM - gesetzlich geregelt, dass es der kürzeste sein muss?
Mal zwei Fragen, es geht um Fahrtkostenabrechnung. Einige BR Mitglieder haben wie immer ihre Fahrkosten abgegeben und es wurde bemängelt, das nicht der kürzeste Weg genommen wurde. Es waren keine riesen Umwege, sondern der schnellste Weg und die GL meint, es ist gesetzlich geregelt, dass es der kürzeste sein muss (?). Wenn ein BR Mitglied am Wochenende normalerweise frei hat und wegen betrieblicher Dinge doch eine Fahrt mit dem Auto tätigen muss, kann es dann die volle Kilometer Zahl abrechnen. Wo ja sonst der Arbeitsweg von der Strecke abgerechnet werden muss?
Community-Antworten (3)
09.09.2009 um 20:53 Uhr
@Tamara
Achtung, sofern im Betrieb Regelungen bezgl. des Themas "Reisekosten" bestehen, so gelten diese auch für BR. Sofern also ein BR nun dagegen verstößtund z.B. nicht wie in einer solchen Regelung geregelt den kürzestens Weg abrechnet, wäre dieses einiger der wenigen Gründe, dass ein AG auch ein BRM kündigen kann. Denn dieses könnte Spesen-/ Fahrkostenbetrug sein.
Da ja wohl das Wochenende kein Regelarbeitstag sein wird, besthet hier dann auch bei betrieblich notwendiger Anwesenheit der volle Fahrkostenanspruch im Rahmen der betrieblichen Regelung.
09.09.2009 um 22:07 Uhr
Könnte ich da eventuell einen Gesetzestext zu haben?
10.09.2009 um 00:30 Uhr
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