Erstellt am 09.09.2009 um 15:54 Uhr von Pfälzer
@nobbi
warum sollte das nicht gehen; die Vertragsfreiheit gibts her; im AV könnten diese Konditionen vereinbart werden; auch könnte eine Jahresarbeitszeit vereinbart werden mit entsprechender Verteilung auf Monate, Wochen, Tage; das gilt auch für die Vergütung; ein unbefristetes festes Arbeitsverhältnis wäre auf jeden Fall von Vorteil;
Erstellt am 09.09.2009 um 15:55 Uhr von erwin
@nobbi
Das Teilzeit und Befristungsgesetz ist hier die Rechtsgrundlage. Dieses läßt nur eine befristete Verlängerung mit Sachgrund zu.
Also auch ein BR kann dieses nicht ändern. Ist keine weitere Befristung mit Sachgrund möglich und der AG will keine Unbefristeten Einstellungen, kann er nur auf andere AN zurückgreifen.
Ob der AG freie Arbeitsplätze besetzt und wie, also durch Leiharbeitnehmer oder befristete Einstellungen, fällt in sein Direktionsrecht.
Erstellt am 09.09.2009 um 16:29 Uhr von rkoch
@nobbi
Wer ist "uns" (... schlägt uns vor ...)?
Wie Pfälzer richtig darstellt kann etwas derartiges durchaus vereinbart werden, aber zwischen AG und AN. Der BR ist da raus - bis auf die Frage der Arbeitszeitverteilung, und da auch nur wenn ein kollektiver Bezug da ist, aber der scheint ja gegeben.
@erwin
wenn ich nobbi richtig verstehe geht es eben nicht um eine weitere befristung sondern eben um Festeinstellung unter besonderen Vertragsbedingungen.
Erstellt am 09.09.2009 um 16:36 Uhr von erwin
@rkoch
Ja, habe die Fragestellung etwas verkehrt interprätiert. Ich hatte es so gelesen, der AG möchte im Winter "nur" befristet.
Klar kann der AG zwischen Voll und Teilzeit wählen.