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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Festverträge splitten?

N
Nobbi
Jan 2018 bearbeitet

Ich möchte da mal einige Antworten von Euch bekommen. Bei uns in der Firma gibt es eine ganze Menge befristeter Verträge, nun müssten etliche Verträge in einem Festvertrag umgewandelt werden, wir sind ein saisonaler Betrieb der Pertsonaldienstleistung. Der Geschäftsführer schlägt uns vor Festverträge zu splitten in Sommer Vollzeit und Im Winter Teilzeit, frage geht das überhaupt, da ansonsten die Mitarbeiter ihren Vertrag nicht verlängert bekommen würden und neue MA eingestellt werden.

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Community-Antworten (4)

P
Pfälzer

09.09.2009 um 17:54 Uhr

@nobbi warum sollte das nicht gehen; die Vertragsfreiheit gibts her; im AV könnten diese Konditionen vereinbart werden; auch könnte eine Jahresarbeitszeit vereinbart werden mit entsprechender Verteilung auf Monate, Wochen, Tage; das gilt auch für die Vergütung; ein unbefristetes festes Arbeitsverhältnis wäre auf jeden Fall von Vorteil;

E
Erwin

09.09.2009 um 17:55 Uhr

@nobbi

Das Teilzeit und Befristungsgesetz ist hier die Rechtsgrundlage. Dieses läßt nur eine befristete Verlängerung mit Sachgrund zu.

Also auch ein BR kann dieses nicht ändern. Ist keine weitere Befristung mit Sachgrund möglich und der AG will keine Unbefristeten Einstellungen, kann er nur auf andere AN zurückgreifen.

Ob der AG freie Arbeitsplätze besetzt und wie, also durch Leiharbeitnehmer oder befristete Einstellungen, fällt in sein Direktionsrecht.

R
rkoch

09.09.2009 um 18:29 Uhr

@nobbi

Wer ist "uns" (... schlägt uns vor ...)?

Wie Pfälzer richtig darstellt kann etwas derartiges durchaus vereinbart werden, aber zwischen AG und AN. Der BR ist da raus - bis auf die Frage der Arbeitszeitverteilung, und da auch nur wenn ein kollektiver Bezug da ist, aber der scheint ja gegeben.

@erwin

wenn ich nobbi richtig verstehe geht es eben nicht um eine weitere befristung sondern eben um Festeinstellung unter besonderen Vertragsbedingungen.

E
Erwin

09.09.2009 um 18:36 Uhr

@rkoch

Ja, habe die Fragestellung etwas verkehrt interprätiert. Ich hatte es so gelesen, der AG möchte im Winter "nur" befristet.

Klar kann der AG zwischen Voll und Teilzeit wählen.

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