Wählerliste - splitten ?
Hallo Kolleginnen und Kollegen, heute brauch ich mal einen Ratschlag von euch. In naher Zukunft steht ja die Wahl zum BR bei uns an. Nun ist bei uns eine „Fraktion“ vertreten, die dem GF freundlich gesinnt sind. Von der Seite erwarten wir nun eine zweite Wählerliste. Jetzt machen wir uns über unsere eigene Liste Gedanken. Ist es sinnvoll, eine Liste aufzustellen oder sollte man diese Liste Splitten? Also aus einer zum Bsp. 5 Listen machen. Um mehr Chancen bei der Verteilung der Sitze zu haben. Den Ausgang der Wahl schätzen wir mit ca. 50% für uns ein. Gibt es da von Euch irgendwelche Erfahrungen? Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt. Dies Thema ist ein kleiner Streitpunkt bei uns. Und die Erfahrung haben wir ja noch nicht um dies abschätzen zu können. Ich danke euch für eure Hilfe und hoffe auf rege Teilnahme.
LG Dirk
Community-Antworten (29)
30.10.2006 um 20:42 Uhr
Luette, wenn Ihr eine Liste splittet und die anderen wirklich eine eigene Liste bilden, dann würdet Ihr z.B. kaum Chancen haben, eine Freistellung zu erhalten, wenn Ihr jeweils 10 % der Stimmen und die anderen 50 % der Stimmen bekommen würdet. Auch Ausschüsse werden nach Verhältnis besetzt. Wenn dann jeder Ausschuss z.B. 3 BRM enthalten soll, wären Eure Listen nicht vertreten.
30.10.2006 um 20:50 Uhr
@ Lotte Bitte nicht böse sein, aber wir sind blutige Anfänger und nun komme ich nicht ganz mit deiner Antwort klar. Was ist Freistellung und was hat es mit dem Ausschuss zu tun. Bitte, wenn es geht, ein weing genauer erklären. Ich danke trotzdem für die Antwort.
30.10.2006 um 20:54 Uhr
luette, ich bin alles andere als böse. Sag mir mal wieviele MA Ihr habt, dann bekommst Du eine Erklärung.
30.10.2006 um 20:55 Uhr
@luette, splittet eure Liste nicht! Aber legt die Reihenfolge wohlüberlegt fest! Die ersten Kandidaten haben die besten Chancen auf das BR-Amt. Jetzt sei du nicht böse, aber du weist nicht, was eine Freistellung ist? Wieviel MA seid ihr denn?
Übrigens, Lotte ist nie böse, höchstens ab und zu ein Biest ;-)))
30.10.2006 um 20:57 Uhr
Moni- Lissa, wir könnten ja vielleicht im Chor antworten;-))
30.10.2006 um 20:58 Uhr
Lötterli, ich weiss nicht, aber bei dem Katzengesang wäre das Forum wahrscheinlich leergefegt..... :-))
30.10.2006 um 21:33 Uhr
wir sind genau 93 MA. 73 männlich, 20 weiblich.
30.10.2006 um 21:51 Uhr
luette, also keine Freistellung nach § 38, aber für die Sitzverteilung und Ausschüsse sähe es wie folgt aus, wenn man das mit dem Geschlecht in der Minderheit mal außer Acht lässt:
angenommen Liste 1 erhält 50% und Liste 2-6 je 10 Prozent bei 100 Stimmen. (einfacher zu rechnen)
Dann bekommt Liste 1 nach D'Hond :
Sitz 1 (50) Sitz 2 (25) Sitz 3 (12,5) Sitz 5 (6,25)
und unter Euren Listen würde der 4. Sitz ausgelost.
In Ausschüssen wäret Ihr wohl gar nicht vertreten.
Hoffe, es ist etwas deutlicher geworden?
30.10.2006 um 21:52 Uhr
@mona-lisa (wieso kommt mir der Name so bekannt vor) wie kann ich jemanden böse sein, der einem hilft? Nein natürlich nicht. Und zu der Freistellung habe ich so eine Ahnung, die da wäre, das es um z.B. eine Schulung geht. Oder?
30.10.2006 um 22:03 Uhr
@Lotte Ja danke. So versteht es auch ein Anfänger. Nun beschäftigt sich auch ein Anfänger mit dem BetrVG. Und ich hatte schon die selbe (oder fast die selbe) Vermutung und sollte ein wenig mehr Selbstbewusstsein an den Tag legen. Aber es ist nicht ganz einfach für einen Neuling. Aber es wird schon werden. Also danke an euch. Bis bald.
LG Luette
30.10.2006 um 22:03 Uhr
@luette, nein, diese Freistellung hat mit Schulungen nichts zu tun. Lies den § 38 BetrVG durch, den dir Lotte angegeben hat, dann weisst du Bescheid. Wie das mit den Schulungen funktioniert, findest du im § 37.6 und 37.7 BetrVG
Mona-Lisa kommt dir bekannt vor? Wahrscheinlich sitzt du zuviel vor dem TV, oder warst du im Louvre?
30.10.2006 um 22:04 Uhr
@Lotte, ein weiterer Chorbewerber......
30.10.2006 um 22:07 Uhr
Mona-Lisa, vielleicht sollten wir es doch besser erstmal mit einem Kanon versuchen? ;-))
1,2,3,4... Hejo, spann den Wagen an....
30.10.2006 um 22:10 Uhr
@Lotte, mir gefällt aber "Bruder Jacob" besser!
30.10.2006 um 22:16 Uhr
Mona-Lisa, na ja, aber Luette sollte doch jetzt lieber den Wagen anspannen und den Bruder GF möglichst noch schlafen lassen, besonders wenn es andere Listen regnet...
30.10.2006 um 22:23 Uhr
@Lottili, bei dem Singsang fällt der GF sowieso in`s Koma, samt seinen "freundlichen Kandidaten".....
30.10.2006 um 22:32 Uhr
Mona-Lisa, wenn Du so weitermachst engagiert uns der liebe Luette noch...;-)))
30.10.2006 um 22:34 Uhr
@Lotte, das würde er/sie bald bereuen......
30.10.2006 um 22:36 Uhr
Mona-Lisa, ich denke Fräulein Dirk (s.o.) hört sich komisch an. ;-))
30.10.2006 um 22:40 Uhr
Mist, vor lauter trällern hab ich das doch glatt übersehen!
.....obwohl, im Krankenhaus gab es mal ein Pfleger, den nannten wir Schwester Michael.....
31.10.2006 um 01:27 Uhr
@lotte Welche Ausschüsse sollten Deiner Meinung nach denn bei 93 AN besetzt werden? Und: Wenn Du § 15 BetrVG auch noch "ausser Acht lassen" willst, wird "luette" hinsichtlich ihrer/seiner Frage in der Realität wohlmöglich verzweifeln...
31.10.2006 um 09:06 Uhr
Kölner, wahrscheinlich kommst Du gerade aus irgendeiner Kneipe und bringst vor'm Schlafengehen nochmal eben Deine "Lieben" aus dem Forum in Reih und Glied zurück ;-)
Aber außer Dir ist's anscheinend niemanden aufgefallen.
Habe den § 15 doch nur außer Acht gelassen, um Luette die Gefahr der Listensplittung einfacher erklären zu können. Da er sicherlich das BetrVG liest, wird er nach meinem Hinweis darauf, dass es eigentlich zu beachten ist, doch hoffentlich selbst nochmal nachlesen.
Luette, gut, dass es den Kölner gibt, der uns daran erinnert, dass Ausschüsse erst ab 100 MA gegründet werden.
31.10.2006 um 09:21 Uhr
Die Idee der Listensplittung ist umso absurder, als das bei einer geschickten Verteilung des Minderheitsgeschlechtes auf der eigenen Vorschlagsliste (im Verhältnis zu den anderen Listen) die Wahl sogar komplett gewonnen werden könnte... ...dazu müsste man sich allerdings um das Geschlecht in der Minderheit intensivst bemühen.
31.10.2006 um 09:42 Uhr
Luette, kleine Wiedergutmachung: Es sind bei 73 Männern und 20 Frauen 73 - 1 36,5 -2 18,25 - 4 3 Männer
und 20 - 3 10 - 5 zwei Frauen zu wählen.
Wenn die andere Liste nur Männer aufstellt, dann würdet Ihr bei 50 % Stimmenanteil und mit Frauen auf den hinteren Plätzen auf jeden Fall die Mehrheit bekommen. Wie genau Ihr das verteilen müsst, dazu müsstet Ihr wissen, wie die andere Liste verteilt ist, die Rechnung geht nur auf, wenn dort kaum oder keine Frauen vertreten sind.
31.10.2006 um 10:01 Uhr
@Lotte Eine einzelne, vereinsamte Frau ist bei dieser Zusammensetzung des Betriebs zu wählen. Hättest Du doch besser den Telefonjoker gefragt...
Nur eine einzelne Frau MUSS gewählt werden, nicht zwei, nicht drei, nicht vier. Nur eine einzige Frau! Eine - eins - uno - une...!
31.10.2006 um 10:15 Uhr
Kölner, ich verzweifel gleich über diesen Thread...;-((
oder über mich. Wenn Du nie mehr etwas von Lotte hörst, dann weißt Du, was passiert ist...
Also nochmal: 73 - 1 26,5 - 2 24,3- 3 18,25 - 5
4 Männer und bei 20 Frauen = 1 Frau.
zufrieden?
31.10.2006 um 10:57 Uhr
puhhhh!
Lotte, brauchst dich nicht vor den Zug werfen!
Deine Rechnung stimmt!
31.10.2006 um 15:28 Uhr
@luette, auch wenn es nach Deinen Angaben eher unwahrscheinlich scheint: Lass Dich doch in den Wahlvorstand wählen, und versuche mit dem AG eine Vereinbarung zum vereinfachten Wahlverfahren zu machen. Dann gibt es in jedem Falle Personenwahl.
31.10.2006 um 17:07 Uhr
Oh je! Wie bitte schön soll ich das bis zur Wahl schaffen und alles verstehen? Aber ich denke ich packe das schon.
Ach ja Schwester Dirk klingt sch... Ich würde lieber den Bruder vorziehen. Und Fräulein Dirk ist auch nicht. Wenn dann Frau Dirk. Aber am Ende auch alles egal. Hauptsache wir gewinnen.
@w-j-l Ja und da sind wir auch beim nächsten Problem. Der Wahlvorstand. Unsere 3 Initiatoren zur Gründung des BR (mich eben eingeschlossen), wollen schon in Wahlvorstand. Schon aus taktischen Gründen. Wer lässt sich schon gerne das Zepter aus der Hand nehmen. Aber ob das so einfach klappt. Na mal sehen.
Auf jeden Fall danke ich euch allen für die Hilfe. Und Lotte / Mona Lisa. Mit dem Chor können wir uns ja noch mal überlegen. Aber nur wenn ich "Alt" singen darf. Da würde ich es mir sogar mit der Schwester noch mal überlegen.
LG Luette
Verwandte Themen
Wahl des Wahlausschusses (Erste Betriebsversammlung) - splitten?
ÄlterHallo zusammen, nachdem wir den Termin der Betriebsversammlung für eine Wahl des Wahlvorstandes publiziert hatten, kam der Arbeitgeber mit der bitte, die Versammlung doch zu splitten. Der Ag stellt si
Nachträgliche (Wieder-)Aufnahme in die Wählerliste
ÄlterHallo, hier eine Frage zur Wählerliste BR-Wahl: Eine Mitarbeiterin wurde vom Arbeitgeber gekündigt (vor Aushang der Wählerliste). Nachdem die Wählerliste 3 Wochen aushing, wurde die Kündigung der Mi
Weihnachtsgeld splitten, mit dem Monatslohn auszahlen
ÄlterHallo zusammen, wir möchten mit dem GF eine Vereinbarung treffen, daß Weihnachtsgeld zu splitten und mit dem Monatslohn auszuzahlen (in meiner "alten" Fa. hatten wir das und das war gut). Ich such
Festverträge splitten?
ÄlterIch möchte da mal einige Antworten von Euch bekommen. Bei uns in der Firma gibt es eine ganze Menge befristeter Verträge, nun müssten etliche Verträge in einem Festvertrag umgewandelt werden, wir sin
Ruhezeit bei gesplitteter Arbeitszeit
ÄlterHallo zusammen, wir arbeiten in einem Callcenter und der BR hat gleich 2 Anfragen von Kolleginnen vorliegen, die auf ihren eigenen Wunsch hin (z.B. wg. Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen)