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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Grundschulung BR 4 ,Behinderung , Einigungsstelle - nicht mehr genehmigt weil vor der Wahl nicht mehr notwendig?

L
Langer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle miteinander,

ich schreibe im Namen unseres BR`s. Wir sind seit 2 Jahren im Amt und haben die Grundschulung BR 1-3 erhalten. Die BR-Schulung Teil 4 wurde uns nicht mehr genehmigt. Begründung: vor der Wahl nicht mehr notwendig. Wir möchten aber die Schulung durchführen und würden gerne die Einigungsstelle anrufen. Leider heben wir auf diesem Gebiet keine Erfahrung und unsere Geschäftsführung übernimmt auch keine Kosten für die Rechtsberatung. Könnte uns jemand weiterhelfen, wie wir die Problemaik am besten angehen können? Vielen Dank vorab

5.62309

Community-Antworten (9)

N
nobli

08.09.2009 um 17:37 Uhr

Hi Langer,

mein Vorschlag wäre, macht einen ordentlichen Betriebsratsbeschluss der Euren Vorsitzenden beauftragt Rechtsberatung zum entsprechenden Thema einzuholen. Der muss aber hieb und stichfest sein. Also ordentliche Tagesordnung, korrekte Ladung von Ersatzmitgliedern usw., damit kein Formfehler passiert. Dann kann Euer Vorsitzender zum RA gehen und sich beraten lassen. Der RA stellt dann seine Rechnung an den ArbG und dieser muss zahlen. Tut er das nicht ist es Sache des RA zu seinem Geld zu kommen. Du kannst mir glauben er wird sein Geld bekommen.

Gruß

Noli

J
janaundfred

08.09.2009 um 18:05 Uhr

Die Einigungsstelle wird Euch nicht helfen, da diese Fragestellung ggf. im Beschlussverfahren zu klären ist. Daher wir Nobli schreibt Beschluss fassen und zum Anwalt. nach § 40 BetrVG wird der AG den auch bezahjlen müssen.... auch ohne dass er vorher "ja" sagt

P
Petrus

08.09.2009 um 18:22 Uhr

@nobli: Ein Beschluss zur Rechts_beratung_ ist aber eben zustimmungspflichtig durch den ArbGeb (§80 (3) BetrVG). Der Beschluss zur "Beauftragung des RA XYZ mit der gerichtlichen Durchsetzung des Schulungsanspruchs des BRM Langer auf die Schulung BR4 nach § 37(6) BetrVG" ist hier eher zielführend...

E
Erwin

08.09.2009 um 19:05 Uhr

@Langer

lese einmal hier und drucke euch das BAG Urteil aus. Zeigt es dem AG und weißt diesen darauf hin, dass er hier die Kosten eine Klage usw. sich ersparen kann, da es ja diese BAG Entscheidung gibt.

http://www.betriebsratsqualifizierung.de/index.php?option=com_content&Itemid=385&id=797&task=view

BAG ändert Rechtsprechung: Grundlagenseminare vor der Wahl brauchen keine bes. Darlegung mehr Bundesarbeitsgericht Urteil vom 07.05.2008 Aktz. 7 AZR 90/07

P
Peanuts

08.09.2009 um 20:14 Uhr

Welche Inhalte werden eigentlich in diesem 4. Teil vermittelt? Und wie viele BRM gibt es und wie viele sollen an diesem Seminar teilnehmen?

Die ablehnende Begründung des AG ist so pauschal allerdings mehr als dünn ...

R
rainerw

08.09.2009 um 20:19 Uhr

@Langer Warum soll der BR die Einigungsstelle anrufen? Ihr fast einen Ordendlichen Beschluß das die und die BRM´s zu der Schulung XY an dem und dem Datum fahren. Dies teilt ihr dem AG mit und fragt ihn nicht um Erlaubnis. Sollte der AG bedenken haben ist er es der sich an die Einigunsstelle zu wenden hat. So und nicht anders läuft das Prozedere ab.

P
Peanuts

08.09.2009 um 20:50 Uhr

"Sollte der AG bedenken haben ist er es der sich an die Einigunsstelle zu wenden hat. " Ich kann nicht erkennen, dass die zeitliche Lage bemängelt wird ...

"So und nicht anders läuft das Prozedere ab."

Quatsch. Die Einigungsstelle ist hier doch überhaupt nicht zuständig.

D
DonJohnson

08.09.2009 um 21:36 Uhr

Stimmt leider, wenn dann bezweifelt der AG hier die Notwendigkeit. Von daher würde ich in diesem Fall auch das ArbG als zuständig sehen (für den AG)

R
rainerw

08.09.2009 um 21:38 Uhr

Sorry, mit dem Arbeitsgericht habt ihr natürlich recht

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