Seminarbesuch (Grundschulung 1 Woche) bei halbtags Beschäftigung - Was kann/muss ich tun, damit ich diese "Mehrzeit" vergütet bekomme oder einen Freizeitausgleich?
Seminarbesuch - Teilzeitkraft Ich arbeite 20,5 Stunden pro Woche und war nun auf einer Grundschulung BR (Mo-Freitag, ganztags. Was kann/muss ich tun, damit ich diese "Mehrzeit" vergütet bekomme, oder einen Freizeitausgleich. Gibt es hier eine gesetzl. Vorgehensweise? Bitte helft mir da unser Gremium neu ist.
Community-Antworten (6)
09.11.2008 um 20:29 Uhr
hilfesuchende, was machst Du denn sonst, wenn Du Mehrarbeit leistest? Erstmal wird die Mehrarbeit, die durch BR Arbeit entsteht übrigens in Freizeit abgegolten.
09.11.2008 um 20:32 Uhr
@ lotte, bisher noch nix :-( deshalb ja auch meine Frage, was kann ich tun? Gibt es hier rechtliche Bestimmungen? Danke für deine Hilfe!
09.11.2008 um 20:34 Uhr
hilfesuchende, Du hast noch nie Mehrarbeit im Rahmen Deiner normalen Arbeitszeit geleistet? Die gesetzlichen Bestimmungen entnimmst Du aus dem BetrVG § 37 (6) und den Kommentierungen dazu. Führst Du eine Stundenkarte? Gibt es eine Zeiterfassung?
09.11.2008 um 20:55 Uhr
lotte, ja doch, als Halbtagskraft leistet man ja über vieeele Jahre immer wieder Mehrarbeit. Leider wurde das bei uns noch nie vergütet; aber wir haben ja auch erst seit kurzem den BR und nun denke ich ist es an der Zeit dass ich mal über meine Mehrarbeit mit dem AG spreche (besonders auch jetzt als BR! Ich notiere mir die Stunden die ich als BR außerhalb meiner "normalen Arbeitszeit" mache, z.B. Sitzungen ... auf einer privaten Excel-Liste. Wie gehe ich das Thema am geschicktesten an. Ich schreibe nämlich auch die Protokolle für den BR in meiner Freizeit.
10.11.2008 um 01:20 Uhr
@hilfesuchende Bevor Du Dich hier nur um Deine eigenen Mehrarbeit kümmerst, solltest Du mal an die ganze Belegschaft kümmern. Was meinst Du wie das aussieht wenn ein BR Mitglied dafür sorgt dases seine Mehrarbeit Vergütet bekommt und der Rest schaut in die Röhre. Wenn ihr Tarifgebunden seit schau in den Tarifvertrag und wende Dich auf jeden Fall an die GEW. Eine Eigene Exeltabelle nützt Dir gar nichts. Die kannst Du nur zur Eigenkontrolle verwenden. Die Stunden Müssen so erfasst werden wie die normale Arbeitszeit auch. Oder habt ihr Vertrauensarbeitszeit?
10.11.2008 um 18:41 Uhr
Also Kolleginnen und Kollegen. Was die Kollegen denken oder nicht war hier keine Frage! Hier in diesem Forum oben gibt es immer mal Button zum anklicken, ab und an auch mal das Thema Filme BR oder so. Es ist gesetzlich eindeutig geregelt, dass eine Halbtagskraft (oder besser gesagt eine nicht Vollzeitkraft) bei Seminarbesuchen wie eine Vollzeit entgolten werden muß! Also kleines Beispiel: BRM arbeitet 20 Stunden Teilzeit. Wärend des Semi besuches darf sie nicht schlechter gestellt sein wie eine Vollzeit BRM oder ein Vollzeit BRM. Wenn die Regelmäßtige Wochenarbeitszeit bei der Person 35 Stunden sind, dann bekommt auch die Teilzeitkraft 35 Stunden gutgeschrieben - also 15 Stunden Überzeit. Die die ausgeglichen weren legt das BetrVG eindeutig fest! Im übrigen ist es völlig "Latte" was betriebsüblich ist oder sogar in TV oder BV geregelt ist oder nciht - es geht hier reineweg um das Gesetz! ein TV oder eine BV hebeln das BetrVG nciht aus. Desweiteren kenne ich persönich ein paar BRM die Teilzeit haben - und stellt euch mal vor was die zuhause zusätzlich machen.... ja genau - BR Arbeit ("du hast doch so viel Zeit, kannst du mal eben...")
Noch einmal - ob es sinnvoll ist darauf zu bestehen (Freizeitausgleich) sei dahingestellt! Das BetrVG sagt aber eindeutg wie das geregelt ist! Wir pochen beim AG immer auf Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, und in diesem Punkt ncht? Sorry, kann ich nciht verstehen...
Ich hoffe, ich bin niemanden zu nahe getreten
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