Erstellt am 06.09.2009 um 16:18 Uhr von Peanuts
"hat das Gefühl, von einem anderen Kollegen im Auftrag des Chefs bespitzelt zu werden. Das führt offenbar schon so weit, das es zur regelrechten Beschattung auch während der Freizeit kommt."
Soll es auch vorkommen, dass ein schlechtes Gefühl oder gar schlechtes Gewissen quasi "Verfolgungswahn" auslöst ...
Was sollte der AG davon haben, den Kollegen in der Freizeit durch einen anderen Kollegen "beschatten" zu lassen? Verbotene Konkurrenztätigkeit?
Da wäre die Beauftragung einer Detektei doch erheblich sinnvoller.
"Die GL müsste im Verdachtsfall eine Personalkontrolle ja mit dem BR beraten. - "
Und wo steht das auf einen Einzelfall bezogen geschrieben? In einer BV?
"Sollte es zu einer Kündigung des Kollegen kommen, können dann etwaige vom Spitzel gemacht Beobachtungen überhaupt als Kündigungsgrund angegeben, und im Fall einer Kündigungsschutzklage vor Gericht verwendet werden ?"
Entweder können Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten benannt werden oder nicht.
Hört dieser "spitzelnde" Kollege etwa klammheimlich Telefonate ab oder hat er den Arbeitsplatz des bespitzelten Kollegen verwanzt?
Erstellt am 07.09.2009 um 09:39 Uhr von paula
ich unterstelle jetzt einmal dass der geschilderte Sachverhalt tatsächlich so gegeben ist:
ob das Verhalten betriebsverfassungsrechtlich relevant kann hier auf Grund der genannten Fakten nicht beurteilt werden.
Im Falle einer evtl. Kündigung ist es aber relativ klar: auch wenn hier ein betriebsverfassungsrechtlicher Verstoss vorliegen würde so führt dies sicher nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Siehe auch das sog. Lippenstifturteil des BAG
Erstellt am 07.09.2009 um 13:45 Uhr von Ketzer
hier ein sehr interessanter Link zum Thema Observation und das Recht auf Unantastbarkeit der Menschenwürde auf der Homepage einer Detektei:
http://www.observationsdienst-berlin.de/rechtsgrundlagen-observation-und-grundgesetz.htm