Ein Kollege, der der Geschäftsleitung ein Dorn im Auge ist, hat das Gefühl, von einem anderen Kollegen im Auftrag des Chefs bespitzelt zu werden. Das führt offenbar schon so weit, das es zur regelrechten Beschattung auch während der Freizeit kommt. Der Betriebsrat ist über diese Aktion jetzt von besagtem Kollegen informiert worden. Auf Anfrage bei der Geschäftleitung heißt es natürlich: Alles Schwachsinn. Die GL müsste im Verdachtsfall eine Personalkontrolle ja mit dem BR beraten. - Sollte es zu einer Kündigung des Kollegen kommen, können dann etwaige vom Spitzel gemacht Beobachtungen überhaupt als Kündigungsgrund angegeben, und im Fall einer Kündigungsschutzklage vor Gericht verwendet werden ?