In unserem Betrieb gibt es immer wieder Ärger bei der Urlaubsplanung. Kollegen, die schulpflichtige Kinder haben, meinen grundsätzlich, ein Recht auf Urlaub während der Schulferien zu haben. Der BR hat vergeblich im Gesetz nach einer Lösung gesucht. Haben wir etwas übersehen, oder gibt es tatsächlich KEIN Gesetz, das Beschäftigten mit schulpflichtigen Kindern dieses Recht einräumt. Wir würden dann eine BV anstreben, in der dieser Streitpunkt geregelt wird.