Erstellt am 06.09.2009 um 16:26 Uhr von Peanuts
Ihr habt nichts übersehen, ein solche Gesetzmäßigkeit gibt es nicht.
Vorrangige soziale Gesichtspunkte sind vielfältig zu sehen und nicht auf AN mit schulpflichtigen Kindern beschränkt.
"Wir würden dann eine BV anstreben, in der dieser Streitpunkt geregelt wird."
Die BV sollte dann aber auch die Urlaubsplanung, -genehmigung etc. berücksichtigen.
Erstellt am 07.09.2009 um 16:02 Uhr von zrxkawa
Hallo rennsemmel,
wir hatten das gleiche Problem und es mit einer BV gelöst. Bei Interesse kann ich dir ja eine Kopie zukommen lassen.
Sie ist jetzt seit einem Jahr in Kraft und hat in diesem Sommer das erste Mal gewirkt. Und das zur Zufriedenheit von BR und GF!
Gruß, kawa