Werte Experten,
wir haben in unserem Betrieb eine BV über ein 'Aushilfskontingent' in Höhe von 15000 Arbeitsstunden abgeschlossen, die den Einsatz von Leiharbeitern ohne jeweilige Zustimmung des BR zur Abdeckung von Auslastungsspitzen etc. gestattet. Dieses Kontingent wird vom AG derzeit indes für den normalen Betrieb aufgebraucht.
Nun ist der Fall eingetreten, dass tatsächlich eine Auftragsspitze absehbar ist, und der AG wird die Zustimmung zur Einstellung weiterer Leiharbeiter zusätzlich zu diesem Kontingent verlangen. Der BR würde gerne die Zustimmung mit dem Hinweis auf das für diese Zwecke gedachte Aushilfskontingent verweigern. Was wird der Arbeitsrichter wohl dazu sagen? Ein expliziter Gesetzes/Tarif/BV-Verstoss liegt ja eigentlich nicht vor?
Vielen Dank schonmal für die Antwort.