W.A.F. LogoSeminare

Zustimmungsverweigerung für Leiharbeit?

D
DeSelby
Jan 2018 bearbeitet

Werte Experten, wir haben in unserem Betrieb eine BV über ein 'Aushilfskontingent' in Höhe von 15000 Arbeitsstunden abgeschlossen, die den Einsatz von Leiharbeitern ohne jeweilige Zustimmung des BR zur Abdeckung von Auslastungsspitzen etc. gestattet. Dieses Kontingent wird vom AG derzeit indes für den normalen Betrieb aufgebraucht. Nun ist der Fall eingetreten, dass tatsächlich eine Auftragsspitze absehbar ist, und der AG wird die Zustimmung zur Einstellung weiterer Leiharbeiter zusätzlich zu diesem Kontingent verlangen. Der BR würde gerne die Zustimmung mit dem Hinweis auf das für diese Zwecke gedachte Aushilfskontingent verweigern. Was wird der Arbeitsrichter wohl dazu sagen? Ein expliziter Gesetzes/Tarif/BV-Verstoss liegt ja eigentlich nicht vor? Vielen Dank schonmal für die Antwort.

7.395011

Community-Antworten (11)

E
Erwin

04.09.2009 um 16:59 Uhr

@DeSelby

15000 Arbeitsstunden, was habt ihr als Gegenleistung für den Verzicht auf das Hohe Gut der Mitbestimmung bekommen.

Ich habe mit solchen Verzichten auf die MB in den Einzelfällen immer Probleme, da man nie so genau weis was sich im Arbeitsleben so alles verändert. Da sollte bei einem solchen Verzicht schon etwas sehr wertvolles vom AG für die AN kommen.

D
DeSelby

04.09.2009 um 17:05 Uhr

@erwin

ähh... ruhige Nerven, um sich gelegentlich mit was anderem zu befassen als der Zustimmung zu Personalmassnahmen...egal, war vor meiner BR-Zeit und jetzt haben wir das Ding halt.

D
DonJohnson

04.09.2009 um 17:10 Uhr

@erwin Da sollte bei einem solchen Verzicht schon etwas sehr wertvolles vom AG für die AN kommen.

Sind wir hier auf einem Basar???

@DeSelby Wenn es vor deiner Zeit War, warum rechtfertigst du dich? "ruhige Nerven" haste in dem "Job" nicht und wenn, dann würdest du das Ehrenamt vermutlich nciht wirklich ausfüllen!!! Das soll jetzt keine Kritig sein, sondern lediglich miene Meinung wiederspiegeln. Und noch so nebenbei, BV´s, die ein mal abgeschlossen wurden, kann man auch kündigen. Schon mal drüber nachgedacht (laut im Gremium)? ;-)))

D
DeSelby

04.09.2009 um 17:15 Uhr

@ Don klar haben wir schon darüber nachgedacht. Ist aber jetzt nicht die Frage / das Thema.

D
DonJohnson

04.09.2009 um 17:25 Uhr

Was wird der Arbeitsrichter wohl dazu sagen?

Der wird dem AG Recht geben. Ich sehe hier auch keinen Zustimmungverweigerungsgrund nach 99. Wenn (wie ich mich hier vor kurzer Zeit belehren lassen durfte), nciht mal eine weitere Befristung für einen befristet eingestellten AN eine Zustimmungsverweigerung rechtfertigt, ist es in diesem Fall hier wohl noch weniger der Fall (was ich allerdings auch so beurteilt hätte - wie gesagt, sehe keinen im 99er aufgeführten abschließenden Liste der Verweigerungsgründe).

Dennoch möchte ich auf die 15000 Std noch mal zurück kommen... in welchem Zeitraum bitte? Und habt ihr da nur mal sü drüber gesprochen, oder habt ihr gemerkt wie "ungünstig" diese BV ist? Da ich hier momentan keine vom AG "erzwingbare" BV erkennen kann (vielleicht bin ich aber auch blind), ist diese IMHO ohne Nachwirkung kündbar...

D
DeSelby

04.09.2009 um 17:34 Uhr

15000 h p.A., Gegenleistung: kein Abbau regulärer Planstellen, bei regelmässiger Ausnutzung des Kontingents Festeinstellung von MA Die BV ist ohne Frage jederzeit kündbar. Scheint unter den derzeitigen Umständen auch notwendig, danke.

E
Erwin

04.09.2009 um 17:44 Uhr

@DonJohnson

Da sollte bei einem solchen Verzicht schon etwas sehr wertvolles vom AG für die AN kommen.

Sind wir hier auf einem Basar???

Nein, aber was denkts Du geschieht in Tarifverhandlungen, auch die GEW gibt dort Zugeständnisse/ Ansprüche nur gegen entsprechende Gegenleistung für die AN. Und ein BR sollte auf die MB wenn überhaupt ebenfalls nur bei Gegenleistungen für die AN, z.B. Kündigungsverzichte/ Standortsicherungen usw. verzichten. Sonst müsste man hie rden AG mit jedem Einzelfall der 99er MB kommen lassen, dann hat der AG jedesmal die Chance das der BR nein sagt. Weiter, gerade in der aktuellen Zeit ist eine solche BV mit Verzicht auf die MB in jedem Einzelfall eine ungeschickte Sache. Das der Koll. diese "geerbt" hatte war ja nicht ersichtlich, daher die NAhcfrage durchaus gerechtfertigt.

Ohne BV hätte der BR es nun vielleicht einfacher, besonders da man ja sieht das der AG die BV offenbar missbräuchlich nutzt.

Da sollte der BR einmal die BV und die Umsetzung genau prüfen und wenn möglich auf die EInhaltung drängen, wie es geht weis er ja wohl.

Das Model ich BR gebe Dir AG etwas wenn ich was von Dir bekomme (Zebra) ist ein gängiges Handeln, wenn auch rechtlich problematisch, da e sNötigung sein könnte. Hatte gerade zu diesem oft auf GEW-Lehrgängen gebriesenes Modell einmal einen sehr interessanten Beitrag von einem Arbeitsrechtler erleben können. "Stichwort, Strafrecht im Arbeitsrecht und bei der BR-Arbeit"

D
DonJohnson

04.09.2009 um 17:56 Uhr

@erwin Auch meines Wissensstand entspricht es, dass solche "Basar Geschäfte" rechtlich durchaus kritisch zu betrachten sind. Allerdings muß man sehen wie diese zustande kommen. In dem hier gelagerten Fall ist es IMHO einwandfrei. Würde man aber sagen: "Wir unterschreiben die BV wenn du die BV unterschreibst..." sind das IMHO illegale Machenschaften. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine GEW unter dem DGB sich sochen hinziehen würde... hmmmm, ok, vielleicht schon, unsere Politiker sind ja nachweislich auch nciht besser ;-))))

Ich denke auch nciht, dass der BR hier etwas gegen den AG machen könnte (obwohl man den genauen Laut der BV kennen müßte), da hier von "regelmäßig" gesprochen wurde. Näher formuliert wurde ncihts - eine Regelmäßigkeit kann ich auch sehen, wenn es über mehr als zwei Geschäftsjahren oder wie auch immer statt findet...

@DeSelby Bitte nciht böse sein, aber diese BV ist in meinen Augen mehr als flüssig, nämlich überflüssig. Gegenleistung: kein Abbau regulärer Planstellen Mit welcher Begründung sollten Planstellen abgebaut werden, wenn Arbeitsaufkommen da ist?

bei regelmässiger Ausnutzung des Kontingents Festeinstellung von MA Was ist die Regelmäßigkeit und was bedeutet Festeinstellung? Befristet einstellen? Entfristen? Neue unbefristete einstellen?

Fragen über Fragen

D
DeSelby

04.09.2009 um 18:35 Uhr

@ DonJohnson

Mit welcher Begründung sollten Planstellen abgebaut werden, wenn Arbeitsaufkommen da ist?

Begründungen gibts immer, die Krise wird kommen, Absatzrückgänge werden erwartet etc.

Was ist die Regelmäßigkeit und was bedeutet Festeinstellung? Befristet einstellen? Entfristen? Neue unbefristete einstellen?

Die Regelmässigkeit ist definiert; Festeinstellung: im konkreten Fall befristete Einstellung für ein Jahr

Fragen über Fragen, meine Frage ist aber eigentlich beantwortet und ich glaub ich mach gleich Feierabend.

Danke für die Beiträge!!

D
DonJohnson

04.09.2009 um 19:24 Uhr

Na, so einfach kommst eda jetzt nciht raus....

*Begründungen gibts immer, die Krise wird kommen, Absatzrückgänge werden erwartet etc. * Na, dass ist ja wohl keine Begründung.... Und wenn es kritisch wird, sind sogar Massenentlassungen nciht per BV zu verhindern... Na sag mal....

Die Regelmässigkeit ist definiert; Festeinstellung: im konkreten Fall befristete Einstellung für ein Jahr Wo ist da eine Regelmäßigkeit in der Nutzung der Leiharbeitnehmer????

Noch mehr Fragen.... ;-)))

L
Laffo

06.09.2009 um 17:09 Uhr

schon mal darüber nachgedacht, wenn der AG die Leiharbeitnehmer nach § 100 BetrVG einstellt...& dies auch noch mit Auftragsspitzen begründet...

Ihre Antwort