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Betriebsvereinbarung

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CARON15
Aug 2020 bearbeitet

Hallo in die Runde, wir haben jetzt zwei Betriebsvereinbarungen fertig gestellt ( Pausenregelung und Arbeitszeit) . Geht man erst in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder läßt man sie erst von einem Anwalt prüfen. Danke

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Community-Antworten (6)

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celestro

26.08.2020 um 22:05 Uhr

Wenn ich einen RA dazu hole, dann mMn für den ganzen Prozess.

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SyMa

27.08.2020 um 09:33 Uhr

Wenn Ihr einen RA hinzuzieht, würde ich das unbedingt vor den Verhandlungen machen. Etwas mit dem AG bis zum Ende zu verhandeln um dann festzustellen, dass man doch noch was ändern muss, macht wenig Sinn. Ob bei einer solchen BV unbedingt ein RA notwendig ist, hängt von Eurer BR Zusammensetzung (Erfahrungsgrad) ab.

K
kratzbürste

27.08.2020 um 10:39 Uhr

Wenn ihr einen RA hinzuzieht, bekommt ihr (wahrscheinlich) eine rechtlich richtig formulierte BV - aber eben nicht eine betrieblich praktische und gute Regelung. Außerdem denken viele auch gleich an die "Gelddruckmaschine" Einigungsstelle. Ich würde erst einmal mit dem Arbeitgeber über die Art und Weise der gewünschten Regelungen verhandeln. Besteht da Einigkeit, kann man auch einen RA bitten, den richtigen Text zu formulieren.

U
UdoWoe

27.08.2020 um 10:43 Uhr

Es schadet nicht einen RA des Vertrauens hinzu zu ziehen. Die Erfahrung die ich gemacht habe, alle BVs die nur wir als BRs erstellt haben, enthielten Fehler. Entweder wurde etwas vergessen oder es wurden Dinge reingeschrieben, welche zum Nachteil für die MA geführt hätten. Ich glaube nicht, auch wenn es schon langjährige BRs sind, dass alle diesen Erfahrung haben eine Rechtskonforme und für die MA beste BV zu erstellen. Ich würde anraten einen RA miteinzubinden.

B
BRHamburg

27.08.2020 um 22:25 Uhr

Wir haben eine RA Kanzlei die alle rechtliche Dinge macht. Da ist es dann halt auch möglich den Entwurf einer BV ohne Formalitäten( Beschluss und Kostenübernahme) prüfen zu lassen. Da werden aber auch nur grobe Fehler festgestellt.

C
CARON15

28.08.2020 um 22:09 Uhr

Danke euch

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