Erstellt am 03.09.2009 um 13:51 Uhr von Kölner
@lilou
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der AG damit durchkommt...
Erstellt am 03.09.2009 um 14:25 Uhr von UUUhu
@Kölner
wie kommst du darauf? welche Argumente würden nach deiner Auffassung dafür sprechen?
seit wann sollte es Beschränkungen in der Zahl der BRM in einer Abt. geben? ich denke da eher an die Bestimmungen des § 78 BetrVG
Erstellt am 03.09.2009 um 14:43 Uhr von nobli
@all
hier ist die übliche Antwort eines Juristen auf eine Frage angebracht: Es kommt drauf an.
Begründet der AG die "Versetzung" ausdrücklich mit dem von lilou genannten Argument "2 BR in einer Abteilung geht nicht" glaube ich, dass gute Chancen bestünden dies mit Bezug auf §119 Abs. 3 BetrVG "Benachteiligung von Mandatsträgern um ihrer Tätigkeit willen" zu verhindern.
Ist der AG jedoch so geschickt und schiebt offiziell einen anderen Grund vor, so muss ich Kölner zustimmen. § 99 BetrVG bietet dann glaube ich dem BR keine Möglichkeit der Versetzung zu widersprechen.
Gruß aus der Noris
Noli
Erstellt am 03.09.2009 um 15:11 Uhr von rkoch
Um nobli's "Es kommt drauf an" auzuformulieren:
Wenn der AG lt. Arbeitsvertrag das Recht hat einen der beiden zu versetzen
UND
dieser dadurch nicht sein BR-Mandat verlieren würde (Betrieb A nach Betrieb B)
UND
keiner der Gründe nach §99 berührt wird, dann tut er das einfach.
Selbst wenn der AG das Argument "2 BR geht nicht" anführt (seit wann muss eigentlich eine Versetzung begründet werden ?), würde ihm kein Gericht Deutschlands bei einer ansonsten rechtmäßigen Versetzung auf die Finger hauen.
Und lilou zweifelt ja selbst daran, das es überhaupt eine Versetzung darstellt (wobei das immer noch recht wahrscheinlich ist - spätestens nach 4 Wochen).
Mit dem Arbeitsvertrag haben wir unsere Seele verkauft und sind hier nicht im Wünsch Dir Was Bereich. Wenn der AG darf, dann darf er ohne wenn und aber. Und gerade BR müssen sich daran gewöhnen in dem Bereich was wegzustecken wenn der Chef einen auf dem Kieker hat.
Erstellt am 03.09.2009 um 15:17 Uhr von Immie
Das finde ich jetzt spannend...
Wenn in einer Abteilung 5 Menschen arbeiten... 4 davon sind im BR... wie soll der AG dann alle BRM für eine BR Sitzung freistellen... wenn Mensch 5 in Urlaub ist, Frei hat oder Krank ist ???
Ich finde das Argument des AG daher gar nicht so blöd.
Erstellt am 03.09.2009 um 15:27 Uhr von erwin
>>>>Arbeitgeber der Meinung ist, 2 BR-Mitglieder in der gleichen Abteilung sei untragbar und hat angekündigt einer von uns müßte die Abteilung wechseln.
Hier hat sich der AG durch diese Ankündigung selbst die Sache verbockt, denn selbt wenn er jetzt mit anderen Argumenten kommt, hat es es schwer diese glaubhaft zu belegen und vor allem zu belegen, dass die gemachte Aussage nicht mit dem Ganzen zu tun hat.
Dann bedarf es auf Seiten des BRM nur eines guten RA und der verweist dann hie reinmal auf den § 78, einen Grund der Benachteiligun findet ein guter Anwalt dann auch schnell. Sei es, dass das BRM sich gerade in dieser Abteilung besonders gut auskennt im Verkauf und Kundenservice usw.
Wenn es dann im Lohn auch noch vom Umsatz/Verkauf abhängige Faktoren gibt wäre es noch einfacher den § 78 zu nutzen.
Erstellt am 03.09.2009 um 15:33 Uhr von Immie
Und wenn zwei BRM in einer Abteilung durch die sonstige Personalstruktur nicht ordnungsgemäss freigestellt werden können...
flicken wir dem AG wieder einen ans Bein...Cool!
Erstellt am 03.09.2009 um 15:42 Uhr von Pfälzer
wir haben in einer Abteilung von 18 MA insges. 4 BRM und 2EBRM...na und? die Belegschaft wollte das so und hat so gewählt; der AG hat sich nach einem Beschlussverfahren wg. Behinderung der BR Arbeit (vor einigen Jahren) organisatorisch darauf einrichten müssen... und es geht, wenn's auch manchmal eng wird !
Erstellt am 03.09.2009 um 15:43 Uhr von Lotte
Die Frage ist ja auch, falls es sich gar nicht um eine Versetzung handelt: Wo wäre denn dann die Benachteiligung?
lilou,
wie soll es denn gehen, wenn es wirklich schwierig ist? Macht dem AG doch Vorschläge, wenn Ihr eine Lösung habt.
Erstellt am 03.09.2009 um 15:51 Uhr von UUUhu
wieso sollen denn gewählte BR (AN Vertreter) selbst dafür sorgen, dass der Chef keine Besetzungsprobleme hat? der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die BRM ihren gesetzlichen Aufgaben und Pflichten inner halb der Arbeitszeit nachkommen können
Erstellt am 03.09.2009 um 15:56 Uhr von Immie
Das scheint er in diesem Fall ja zu versuchen...
Erstellt am 03.09.2009 um 16:01 Uhr von Lotte
UUUhu,
Sorry, manchmal frage ich mich ernsthaft, wie anderswo BR Arbeit verstanden wird? Der AG hat ein Problem, spricht es beim BR an, die Lösung wird gemeinsam gefunden. Das wäre für mich ein durchaus normaler Prozess.
Kann aus lilous Frage noch nicht erkennen, dass der AG sich hier nicht im Rahmen seiner Rechte verhalten hat, wenn der AV der BRM keine anderslautende Formulierung enthält.
Erstellt am 03.09.2009 um 16:02 Uhr von UUUhu
aber doch nicht so, dass die BRM ihren Arbeitsplatz in der Abt. verlassen müssen...die Last (der Veränderung) beim BRM liegt...
Erstellt am 03.09.2009 um 16:07 Uhr von Immie
Nö...immer wenn die BRM freigestellt werden müssen, holen wir kurzfristig einen anderen Kollegen, aus einer anderen Abteilung...
Das wird echte Begeisterung auslösen:-)
Erstellt am 03.09.2009 um 16:10 Uhr von Pfälzer
wasch mir den Pelz aber mach mich nicht naß ???
Erstellt am 03.09.2009 um 16:22 Uhr von Immie
@Pfälzer
Auf was und/oder wen beziehst du deine Aussage?
Erstellt am 04.09.2009 um 11:12 Uhr von lilou
Erstmal vielen Dank für die zahlreichen antworten.
Das Problem and der Sache ist, dass einer von uns wieder unter dem alten Abteilungsleiter arbeiten würde, der extra "versetzt" wurde weil wir mit ihm große probleme hatten.
Ich denke, dass man dann doch eigentlich den §78 nehmen könnte (danke @erwin)
Von der Besetzung her wäre es eigentlich kein Problem, denn wir sind genügend Mitarbeiter und wenn sonst irgendwo jemand ersetzt werden soll, heißt es auch:"wir sind EIN Team"...