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2 BR-Mitglieder in einer Abteilung nicht möglich?

L
lilou
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin BR-Mitglied in einem Bekleidungsgeschäft. Nun ist es so, dass ein weiteres BR-Mitglied in der selben Abteilung ist und der Arbeitgeber der Meinung ist, 2 BR-Mitglieder in der gleichen Abteilung sei untragbar und hat angekündigt einer von uns müßte die Abteilung wechseln. Wir möchten das aber beide auf keinen Fall. Hat der BR in diesem Fall Mitspracherecht, da es ja innerhalb des Hauses und somit nicht wirklich eine Versetzung wäre?

Vielen Dank

7.758017

Community-Antworten (17)

K
Kölner

03.09.2009 um 15:51 Uhr

@lilou Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der AG damit durchkommt...

U
UUUhu

03.09.2009 um 16:25 Uhr

@Kölner wie kommst du darauf? welche Argumente würden nach deiner Auffassung dafür sprechen? seit wann sollte es Beschränkungen in der Zahl der BRM in einer Abt. geben? ich denke da eher an die Bestimmungen des § 78 BetrVG

N
nobli

03.09.2009 um 16:43 Uhr

@all

hier ist die übliche Antwort eines Juristen auf eine Frage angebracht: Es kommt drauf an.

Begründet der AG die "Versetzung" ausdrücklich mit dem von lilou genannten Argument "2 BR in einer Abteilung geht nicht" glaube ich, dass gute Chancen bestünden dies mit Bezug auf §119 Abs. 3 BetrVG "Benachteiligung von Mandatsträgern um ihrer Tätigkeit willen" zu verhindern.

Ist der AG jedoch so geschickt und schiebt offiziell einen anderen Grund vor, so muss ich Kölner zustimmen. § 99 BetrVG bietet dann glaube ich dem BR keine Möglichkeit der Versetzung zu widersprechen.

Gruß aus der Noris

Noli

R
rkoch

03.09.2009 um 17:11 Uhr

Um nobli's "Es kommt drauf an" auzuformulieren: Wenn der AG lt. Arbeitsvertrag das Recht hat einen der beiden zu versetzen UND dieser dadurch nicht sein BR-Mandat verlieren würde (Betrieb A nach Betrieb B) UND keiner der Gründe nach §99 berührt wird, dann tut er das einfach.

Selbst wenn der AG das Argument "2 BR geht nicht" anführt (seit wann muss eigentlich eine Versetzung begründet werden ?), würde ihm kein Gericht Deutschlands bei einer ansonsten rechtmäßigen Versetzung auf die Finger hauen.

Und lilou zweifelt ja selbst daran, das es überhaupt eine Versetzung darstellt (wobei das immer noch recht wahrscheinlich ist - spätestens nach 4 Wochen).

Mit dem Arbeitsvertrag haben wir unsere Seele verkauft und sind hier nicht im Wünsch Dir Was Bereich. Wenn der AG darf, dann darf er ohne wenn und aber. Und gerade BR müssen sich daran gewöhnen in dem Bereich was wegzustecken wenn der Chef einen auf dem Kieker hat.

I
Immie

03.09.2009 um 17:17 Uhr

Das finde ich jetzt spannend... Wenn in einer Abteilung 5 Menschen arbeiten... 4 davon sind im BR... wie soll der AG dann alle BRM für eine BR Sitzung freistellen... wenn Mensch 5 in Urlaub ist, Frei hat oder Krank ist ??? Ich finde das Argument des AG daher gar nicht so blöd.

E
Erwin

03.09.2009 um 17:27 Uhr

Arbeitgeber der Meinung ist, 2 BR-Mitglieder in der gleichen Abteilung sei untragbar und hat angekündigt einer von uns müßte die Abteilung wechseln.

Hier hat sich der AG durch diese Ankündigung selbst die Sache verbockt, denn selbt wenn er jetzt mit anderen Argumenten kommt, hat es es schwer diese glaubhaft zu belegen und vor allem zu belegen, dass die gemachte Aussage nicht mit dem Ganzen zu tun hat.

Dann bedarf es auf Seiten des BRM nur eines guten RA und der verweist dann hie reinmal auf den § 78, einen Grund der Benachteiligun findet ein guter Anwalt dann auch schnell. Sei es, dass das BRM sich gerade in dieser Abteilung besonders gut auskennt im Verkauf und Kundenservice usw.

Wenn es dann im Lohn auch noch vom Umsatz/Verkauf abhängige Faktoren gibt wäre es noch einfacher den § 78 zu nutzen.

I
Immie

03.09.2009 um 17:33 Uhr

Und wenn zwei BRM in einer Abteilung durch die sonstige Personalstruktur nicht ordnungsgemäss freigestellt werden können... flicken wir dem AG wieder einen ans Bein...Cool!

P
Pfälzer

03.09.2009 um 17:42 Uhr

wir haben in einer Abteilung von 18 MA insges. 4 BRM und 2EBRM...na und? die Belegschaft wollte das so und hat so gewählt; der AG hat sich nach einem Beschlussverfahren wg. Behinderung der BR Arbeit (vor einigen Jahren) organisatorisch darauf einrichten müssen... und es geht, wenn's auch manchmal eng wird !

L
Lotte

03.09.2009 um 17:43 Uhr

Die Frage ist ja auch, falls es sich gar nicht um eine Versetzung handelt: Wo wäre denn dann die Benachteiligung?

lilou, wie soll es denn gehen, wenn es wirklich schwierig ist? Macht dem AG doch Vorschläge, wenn Ihr eine Lösung habt.

U
UUUhu

03.09.2009 um 17:51 Uhr

wieso sollen denn gewählte BR (AN Vertreter) selbst dafür sorgen, dass der Chef keine Besetzungsprobleme hat? der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die BRM ihren gesetzlichen Aufgaben und Pflichten inner halb der Arbeitszeit nachkommen können

I
Immie

03.09.2009 um 17:56 Uhr

Das scheint er in diesem Fall ja zu versuchen...

L
Lotte

03.09.2009 um 18:01 Uhr

UUUhu, Sorry, manchmal frage ich mich ernsthaft, wie anderswo BR Arbeit verstanden wird? Der AG hat ein Problem, spricht es beim BR an, die Lösung wird gemeinsam gefunden. Das wäre für mich ein durchaus normaler Prozess. Kann aus lilous Frage noch nicht erkennen, dass der AG sich hier nicht im Rahmen seiner Rechte verhalten hat, wenn der AV der BRM keine anderslautende Formulierung enthält.

U
UUUhu

03.09.2009 um 18:02 Uhr

aber doch nicht so, dass die BRM ihren Arbeitsplatz in der Abt. verlassen müssen...die Last (der Veränderung) beim BRM liegt...

I
Immie

03.09.2009 um 18:07 Uhr

Nö...immer wenn die BRM freigestellt werden müssen, holen wir kurzfristig einen anderen Kollegen, aus einer anderen Abteilung... Das wird echte Begeisterung auslösen:-)

P
Pfälzer

03.09.2009 um 18:10 Uhr

wasch mir den Pelz aber mach mich nicht naß ???

I
Immie

03.09.2009 um 18:22 Uhr

@Pfälzer Auf was und/oder wen beziehst du deine Aussage?

L
lilou

04.09.2009 um 13:12 Uhr

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen antworten.

Das Problem and der Sache ist, dass einer von uns wieder unter dem alten Abteilungsleiter arbeiten würde, der extra "versetzt" wurde weil wir mit ihm große probleme hatten. Ich denke, dass man dann doch eigentlich den §78 nehmen könnte (danke @erwin) Von der Besetzung her wäre es eigentlich kein Problem, denn wir sind genügend Mitarbeiter und wenn sonst irgendwo jemand ersetzt werden soll, heißt es auch:"wir sind EIN Team"...

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