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Brief an GF - Unterschrift BRV wenn es um Ihn selbst ging?

F
FranzJosef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir haben jetzt eine BR-Sitzung, bei der es um eine Beschwerde des BRV geht. Dieser hat zu diesem TOP ein Ersatzmitglied geladen und möchte nur kurz seine Beschwerde vortragen. Die Beratungen darüber werden dann mit dem Erstazmitglied geführt. Wenn dann später der Brief mit den Beschlüssen und ggf. etwas zu der Beschwerde drinnen steht, kann das dann der BRV selbst unterschreiben oder sollte der TOP ggf. extra und dann duch den Stellvertreter unterzeichnet werden.

Gruß FranzJosef

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Community-Antworten (4)

L
Lotte

03.09.2009 um 14:01 Uhr

FranzJosef, würde den stellv. unterschreiben lassen

N
nicoline

03.09.2009 um 18:38 Uhr

Franz Josef Der BRV ist zu dem TOP nicht anwesend, also ist der Stellvertreter automatisch in seiner Funktion, also kann er weder den Beschluss noch alles, was danach kommt, unterschreiben. Kann er ja auch nicht, wenn er wegen Urlaubs nicht anwesend ist! Ich schließe mich also Lotte an, mit nur einem Unterschied, statt würde sag ich muss ! ;-))

L
Lotte

03.09.2009 um 20:45 Uhr

nicoline, da hast Du sicher Recht ;-))

R
rkoch

09.09.2009 um 14:15 Uhr

Darf ich fragen warum der BRV die Beschwerde über den BR (also §85 BetrVG) einreicht und sich nicht direkt bei den zuständigen Stellen beschwert (§84 BetrVG)? Ich sehe keinen Sinn darin die Sache über den BR abzuwickeln, wenn ohnehin ein BR (insbesondere der BRV) der Beschwerdeführer ist.

Vielleicht bin ich auch einfach nur betriebsblind.

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