Erstellt am 03.09.2009 um 12:01 Uhr von Lotte
FranzJosef,
würde den stellv. unterschreiben lassen
Erstellt am 03.09.2009 um 16:38 Uhr von nicoline
Franz Josef
Der BRV ist zu dem TOP nicht anwesend, also ist der Stellvertreter automatisch in seiner Funktion, also kann er weder den Beschluss noch alles, was danach kommt, unterschreiben.
Kann er ja auch nicht, wenn er wegen Urlaubs nicht anwesend ist! Ich schließe mich also Lotte an, mit nur einem Unterschied, statt ___würde___ sag ich ___muss___ ! ;-))
Erstellt am 03.09.2009 um 18:45 Uhr von Lotte
nicoline,
da hast Du sicher Recht ;-))
Erstellt am 09.09.2009 um 12:15 Uhr von rkoch
Darf ich fragen warum der BRV die Beschwerde über den BR (also §85 BetrVG) einreicht und sich nicht direkt bei den zuständigen Stellen beschwert (§84 BetrVG)? Ich sehe keinen Sinn darin die Sache über den BR abzuwickeln, wenn ohnehin ein BR (insbesondere der BRV) der Beschwerdeführer ist.
Vielleicht bin ich auch einfach nur betriebsblind.