Arbeitszeit bzw. Dienstplanprgramm - ist dann ein Dienstplan über einen Zeitraum von einem Monat möglich?
Hallo ich noch einmal,
der Tarifvertrag sagt: 38.5 Std. wöchentlich, keine Angabe von monatlicher Arbeitszeit, ist dann ein Dienstplan über einen Zeitraum von einem Monat möglich???
Gruß Mokaka
Community-Antworten (2)
01.09.2009 um 23:06 Uhr
TV vom DRK ist analog dem des öffentlichen Dienst. Wie gesagt TV gibt nur wöchentliche Arbeitszeit. BR gibt es :-(
02.09.2009 um 15:19 Uhr
@mokaka
Ein Dienstplan über einen Monat oder länger bei wöchentlicher Arbeitszeit von 38,5 Stunden ist IMHO immer möglich. U.U. hängt das von der konkreten Formulierung des TV ab. Viele TV lassen auf die eine oder andere Art und Weise eine UNGLEICHMÄSSIGE VERTEILUNG der Wochenarbeitszeit auf einen längeren Zeitraum zu. Die entsprechende Formulierung liest sich oft so: "Die wöchentliche Arbeitszeit muss im Durchschnitt nach längstens X Wochen erreicht sein." Was bedeutet: In den einen Wochen kann die Arbeitszeit deutlich länger sein (z.B. 45 h), in den anderen Wochen entsprechend kürzer (z.B. 32 h), so das irgendwann durchschnittlich 38,5 Stunden erreicht sind. Natürlich ist auch jede X-Beliebige Variation davon möglich, wobei das ganze u.U. sehr unübersichtlich werden kann.
Das (mit) zu Regeln ist Aufgabe des BR nach §87 (1) 2.
Selbst wenn eine entsprechende Regel im TV nicht existiert wird gemeinhin angenommen, das der BR das Recht hat eine entsprechende Vereinbarung mit dem AG zu treffen.
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