Erstellt am 31.08.2009 um 20:17 Uhr von erwin
@Fabian
Ja der AG muss dem BR diese Unterlagen zur Verfügung stellen. Dieses Mitbestimmungsrecht des BR kann auch nicht durch AN, auch nicht unzufriedene eingeschränkt werden.
Ob du auch die Arbeut/ Vertretung durch den BR bzw. das Handeln des BR ablehnst wenn es um die Sicheurng Deines Jobs geht? Bestimmte Forderungen Rechte des AN können nur durch den Br wahrgenommen werden, ohne BR gibt es diese quasi nicht.
Bei Unzufirdenheit sollte man bei den nöchsten Wahlen selbst antreten und es bessr machen.
E sit immer wieder interessant, wenn An über den BR klagen aber nicht bereit sind slebst anzutreten um es selbst besser zu machen. Die gleiche klagen meistens dann wieder als erste bzw. am lautesten wenn sie selbst negativ betroffen sind, es also um ihren Job geht.
Erstellt am 31.08.2009 um 20:27 Uhr von kriegsrat
der betriebsrat hat u.a. die aufgabe, einhaltung von gesetzen und verordnungen etc. zu überwachen, dazu zählt z.b. auch das arbeitszeitgesetz....
viele mitarbeiter meinen, überstunden/mehrarbeit oder ausfall von pausen oder verstöße gegen übergangsregelungen etc etc. wären ihre sache, wenn sie es freiwillig machen...
dem ist nicht so,
hier muß auch manchmal der arbeitnehmer vor sich selbst geschützt werden
Erstellt am 31.08.2009 um 21:41 Uhr von erwin
Der BR hätte bei der Einführung der Excell-Tabelle zur Arbeitszeiterfassung schon beteiligt werden müssen (EDV-System welches zur Verhaltens und Leistungskontrolle genutzt werden kann) dann hätt er hier eine BV erzwingen können in welcher genau geragelt worden wäre wer was wie einträgt un dzu was es genutzt werden darf und vor allem wozu es nicht genutzt werden darf und wer, also auch BR was sehen darf gezeigt bekommen muss.
Erstellt am 31.08.2009 um 22:16 Uhr von Peanuts
"der betriebsrat hat u.a. die aufgabe, einhaltung von gesetzen und verordnungen etc. zu überwachen, dazu zählt z.b. auch das arbeitszeitgesetz...."
Jetzt, wo Du´s sagst. Sieht das ArbZG eine Aufzeichnungspflicht des AGs nicht nur in bestimmten Fällen vor?
"Ja der AG muss dem BR diese Unterlagen zur Verfügung stellen."
Warum eigentlich? Vielleicht gibt es ja gar keine BV "Regelung der betriebsüblichen Arbeitszeit" ...
Erstellt am 31.08.2009 um 22:52 Uhr von kriegsrat
"Jetzt, wo Du´s sagst. Sieht das ArbZG eine Aufzeichnungspflicht des AGs nicht nur in bestimmten Fällen vor?"
du unterstellst schon wieder die nichtkenntnis arbeitsrechtlicher grundlagen
hältst du hier alle für dep pen?
was hat das mit der eingangsfrage zu tun ?
meinst du, bloß weil der AG gesetzlich gesehen lediglich arbeitszeiten aufzeichnen und aufbewahren muß, die über 8 stunden liegen, habe ich als BR kein recht auf weitergehende informationen über arbeitszeiten ?
Erstellt am 31.08.2009 um 23:16 Uhr von Peanuts
"du unterstellst schon wieder die nichtkenntnis arbeitsrechtlicher grundlagen"
Nein
"hältst du hier alle für dep pen?"
Nein
"was hat das mit der eingangsfrage zu tun ?"
Das "Personalgeheimnis" wird in der Tat nicht verletzt.
"meinst du, bloß weil der AG gesetzlich gesehen lediglich arbeitszeiten aufzeichnen und aufbewahren muß, die über 8 stunden liegen, habe ich als BR kein recht auf weitergehende informationen über arbeitszeiten ?""
Nein
Erstellt am 31.08.2009 um 23:28 Uhr von kriegsrat
na also, geht doch...;-))