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Einsicht des AG von Beschluss oder Protokoll?

E
ernieköln
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

hat der AG das Recht einsicht zu nehmen auf einen Beschluss? oder einem Protokoll. Wie sieht das aus, wenn jemand gekündigt wird. BR wurde angehört und hat zugestimmt. Der Anwalt des AN sagt jetzt aber der BR wurde nicht gehört. Reicht der Beschluss zur Vorlage aus?

Danke

4.754011

Community-Antworten (11)

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Erwin

31.08.2009 um 18:50 Uhr

@ernieköln

warum hat der BR hier einer Kündigung zugestimmt? Der AG kann die beteiligung des BR ggf. mit seiner Vorlage gem § 102 für den BR und das Schreiben des Br belegen.

K
Kriegsrat

31.08.2009 um 21:53 Uhr

im kündigungsschutzprozeß zieht der anwalt eben alle register und das fängt damit an, daß er anzweifelt, ob der BR ordnungsgemäß bzw. überhaupt angehört wurde da dies unter umständen schon zur unwirksamkeit der kündigung führen könnte

nachdem ihr schon (seltsamerweise) zugestimmt habt, wollt ihr jetzt dem AG auch noch helfen, dies vor gericht nachzuweisen ? Ihr müsst aber schon sehr starkes interesse daran haben, daß der gekündigte mitarbeiter nicht mehr wiederkommt, schon merkwürdig für einen BR............

P
Peanuts

31.08.2009 um 22:15 Uhr

"Hallo hat der AG das Recht einsicht zu nehmen auf einen Beschluss? oder einem Protokoll. "

Nein!

"Reicht der Beschluss zur Vorlage aus?"

Ja.

Wie macht Ihr das denn sonst? Beschlussfassungen gehen dem AG per Zuruf zu oder wie?

"nachdem ihr schon (seltsamerweise) zugestimmt habt, wollt ihr jetzt dem AG auch noch helfen, dies vor gericht nachzuweisen ?"

Was soll denn dieser Einwand? Wenn der BR ordnungsgemäß angehört und seine Gründe hatte, dieser Kündigung zuzustimmen, sollte es im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit selbstverständlich sein, das Ergebnis dieser Beschlussfassung auch schriftlich mitzuteilen.

"Der AG kann die beteiligung des BR ggf. mit seiner Vorlage gem § 102 für den BR und das Schreiben des Br belegen."

Was für eine Vorlage?

K
Kriegsrat

31.08.2009 um 22:56 Uhr

"Wenn der BR ordnungsgemäß angehört und seine Gründe hatte, dieser Kündigung zuzustimmen, sollte es im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit selbstverständlich sein, das Ergebnis dieser Beschlussfassung auch schriftlich mitzuteilen"

ach was, ganz was neues, gut daß es dich gibt................ beschlußfassung dem AG schriftlich mitteilen ? und beim reifenwechel vorher die muttern lösen, gell noch mehr banalitäten auf lager ?

dem AG reicht hier das anhörungsschreiben an den BR um dem gericht die anhörung nachzuweisen und wenn ihm kein beschluß übermittelt wurde, geht er eben von nichtäußerung aus, zählt genauso........

und wenn der BR hier beschlüße fasst, die aber dem AG nicht mitteilen will, ist das ein ganz ein anderes problem............ sollte sich vielleicht mal der BRV überlegen, was da nicht zusammenpasst..... vielleicht mal eine schulung ?

P
Peanuts

31.08.2009 um 23:37 Uhr

"ach was, ganz was neues, gut daß es dich gibt................ beschlußfassung dem AG schriftlich mitteilen ? und beim reifenwechel vorher die muttern lösen, gell noch mehr banalitäten auf lager ?"

Ach wie? Ist es jetzt etwa Pflicht, Beschlüsse schriftlich mitteilen zu MÜSSEN?

"dem AG reicht hier das anhörungsschreiben an den BR um dem gericht die anhörung nachzuweisen""

Wow ... auch hier hast Du mich ganz kalt erwischt. Mir ist es zumindest neu, dass ein AG dem BR überhaupt ein "Anhörungsschreiben" übergeben haben muss ...

"und wenn der BR hier beschlüße fasst, die aber dem AG nicht mitteilen will, ist das ein ganz ein anderes problem............"

Was sollen uns diese Worte nur sagen?

K
Kriegsrat

01.09.2009 um 01:22 Uhr

"Ach wie? Ist es jetzt etwa Pflicht, Beschlüsse schriftlich mitteilen zu MÜSSEN?" wer hat das behauptet? Mir ist es zumindest neu, dass ein AG dem BR überhaupt ein "Anhörungsschreiben" übergeben haben muss ..." wer sagt das?

ach so, klar, in den allermeisten betrieben ist ja die vertrauensvolle zusammenarbeit so gut, da regelt man alles mündlich zwischen tür und angel..... sehr realistisch............

verdreh nur meine antworten lang genug, dann findest du schon irgendwas.... wenn du dann besser schlafen kannst, solls mir recht sein......

I
Immie

01.09.2009 um 01:35 Uhr

Oh bitte...was ist denn hier los? Reicht es nicht, das man sich mit... -völlig aus dem Ruder laufenden, sich zu höherem berufen fühlenden Abteilungsleitern... -mit Kollegen, die einem ständig erzählen, das sie die besseren BRM wären, aber selber machen wollen wir das nicht... -mit Vorständen, die denken, die Welt sei rosa getupft, der Euro ist unendlich und es gibt kein Problem was wir nicht aussitzen können... -mit Politikern, die auch in der AR Sitzung, nicht von ihrem Wahlkampfverhalten lassen können...

beschäftigen muss?

K
Kriegsrat

01.09.2009 um 01:48 Uhr

@ immie

nein, reicht nicht

als sahnehäubchen braucht es noch einen peanuts, der hier offenbar antwortgeber als feinde betrachtet, und mit "was soll das" "wie kommst du auf den trichter" "was für ein unsinn" um sich wirft....... kann der nicht anders ?

I
Immie

01.09.2009 um 01:54 Uhr

@kriegsrat Ich kenne ihn nicht... vielleicht ist er im "real life" ja ganz anders... Hier ist er so wie er ist und ich glaube die meisten haben sich daran gewöhnt. Sogar K..... hat sich scheinbar damit abgefunden.

Also, lass dir den Feierabend nicht verderben;-))

D
DerAlteHeini

01.09.2009 um 02:00 Uhr

ernieköln Wird der BR gefragt ob er zu einer Kündigung gehört wurde, kann er doch dem Betroffenen die entsprechende Antwort schriftlich geben, dass gleich gilt doch auch, wenn der AG noch einmal um eine entsprechende schriftliche Antwort bittet. Wichtig ist, dass eine im nachhinein festgestellte fehlende Anhörung nicht zum Nachteil des Betroffenen nachgeholt wird.

I
Immie

01.09.2009 um 02:09 Uhr

@ernieköln Mal ganz abgesehen davon, das nach meinem Kenntnisstand, das BetrVG keine Zustimmung vorsieht...

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