Erstellt am 31.08.2009 um 16:50 Uhr von erwin
@ernieköln
warum hat der BR hier einer Kündigung zugestimmt?
Der AG kann die beteiligung des BR ggf. mit seiner Vorlage gem § 102 für den BR und das Schreiben des Br belegen.
Erstellt am 31.08.2009 um 19:53 Uhr von kriegsrat
im kündigungsschutzprozeß zieht der anwalt eben alle register
und das fängt damit an, daß er anzweifelt, ob der BR ordnungsgemäß bzw. überhaupt angehört wurde
da dies unter umständen schon zur unwirksamkeit der kündigung führen könnte
nachdem ihr schon (seltsamerweise) zugestimmt habt, wollt ihr jetzt dem AG auch noch helfen, dies vor gericht nachzuweisen ?
Ihr müsst aber schon sehr starkes interesse daran haben, daß der gekündigte mitarbeiter nicht mehr wiederkommt,
schon merkwürdig für einen BR............
Erstellt am 31.08.2009 um 20:15 Uhr von Peanuts
"Hallo hat der AG das Recht einsicht zu nehmen auf einen Beschluss? oder einem Protokoll. "
Nein!
"Reicht der Beschluss zur Vorlage aus?"
Ja.
Wie macht Ihr das denn sonst? Beschlussfassungen gehen dem AG per Zuruf zu oder wie?
"nachdem ihr schon (seltsamerweise) zugestimmt habt, wollt ihr jetzt dem AG auch noch helfen, dies vor gericht nachzuweisen ?"
Was soll denn dieser Einwand? Wenn der BR ordnungsgemäß angehört und seine Gründe hatte, dieser Kündigung zuzustimmen, sollte es im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit selbstverständlich sein, das Ergebnis dieser Beschlussfassung auch schriftlich mitzuteilen.
"Der AG kann die beteiligung des BR ggf. mit seiner Vorlage gem § 102 für den BR und das Schreiben des Br belegen."
Was für eine Vorlage?
Erstellt am 31.08.2009 um 20:56 Uhr von kriegsrat
"Wenn der BR ordnungsgemäß angehört und seine Gründe hatte, dieser Kündigung zuzustimmen, sollte es im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit selbstverständlich sein, das Ergebnis dieser Beschlussfassung auch schriftlich mitzuteilen"
ach was, ganz was neues, gut daß es dich gibt................
beschlußfassung dem AG schriftlich mitteilen ?
und beim reifenwechel vorher die muttern lösen, gell
noch mehr banalitäten auf lager ?
dem AG reicht hier das anhörungsschreiben an den BR
um dem gericht die anhörung nachzuweisen
und wenn ihm kein beschluß übermittelt wurde,
geht er eben von nichtäußerung aus, zählt genauso........
und wenn der BR hier beschlüße fasst, die aber dem AG nicht mitteilen will, ist das ein ganz ein anderes problem............
sollte sich vielleicht mal der BRV überlegen, was da nicht zusammenpasst.....
vielleicht mal eine schulung ?
Erstellt am 31.08.2009 um 21:37 Uhr von Peanuts
"ach was, ganz was neues, gut daß es dich gibt................
beschlußfassung dem AG schriftlich mitteilen ?
und beim reifenwechel vorher die muttern lösen, gell
noch mehr banalitäten auf lager ?"
Ach wie? Ist es jetzt etwa Pflicht, Beschlüsse schriftlich mitteilen zu MÜSSEN?
"dem AG reicht hier das anhörungsschreiben an den BR
um dem gericht die anhörung nachzuweisen""
Wow ... auch hier hast Du mich ganz kalt erwischt. Mir ist es zumindest neu, dass ein AG dem BR überhaupt ein "Anhörungsschreiben" übergeben haben muss ...
"und wenn der BR hier beschlüße fasst, die aber dem AG nicht mitteilen will, ist das ein ganz ein anderes problem............"
Was sollen uns diese Worte nur sagen?
Erstellt am 31.08.2009 um 23:22 Uhr von kriegsrat
"Ach wie? Ist es jetzt etwa Pflicht, Beschlüsse schriftlich mitteilen zu MÜSSEN?"
wer hat das behauptet?
Mir ist es zumindest neu, dass ein AG dem BR überhaupt ein "Anhörungsschreiben" übergeben haben muss ..."
wer sagt das?
ach so, klar, in den allermeisten betrieben ist ja die vertrauensvolle zusammenarbeit so gut, da regelt man alles mündlich zwischen tür und angel.....
sehr realistisch............
verdreh nur meine antworten lang genug, dann findest du schon irgendwas....
wenn du dann besser schlafen kannst, solls mir recht sein......
Erstellt am 31.08.2009 um 23:35 Uhr von Immie
Oh bitte...was ist denn hier los?
Reicht es nicht, das man sich mit...
-völlig aus dem Ruder laufenden, sich zu höherem berufen fühlenden Abteilungsleitern...
-mit Kollegen, die einem ständig erzählen, das sie die besseren BRM wären, aber selber machen wollen wir das nicht...
-mit Vorständen, die denken, die Welt sei rosa getupft, der Euro ist unendlich und es gibt kein Problem was wir nicht aussitzen können...
-mit Politikern, die auch in der AR Sitzung, nicht von ihrem Wahlkampfverhalten lassen können...
beschäftigen muss?
Erstellt am 31.08.2009 um 23:48 Uhr von kriegsrat
@ immie
nein, reicht nicht
als sahnehäubchen braucht es noch einen peanuts, der hier offenbar antwortgeber als feinde betrachtet, und mit "was soll das" "wie kommst du auf den trichter" "was für ein unsinn"
um sich wirft.......
kann der nicht anders ?
Erstellt am 31.08.2009 um 23:54 Uhr von Immie
@kriegsrat
Ich kenne ihn nicht...
vielleicht ist er im "real life" ja ganz anders...
Hier ist er so wie er ist und ich glaube die meisten haben sich daran gewöhnt.
Sogar K..... hat sich scheinbar damit abgefunden.
Also, lass dir den Feierabend nicht verderben;-))
Erstellt am 01.09.2009 um 00:00 Uhr von DerAlteHeini
ernieköln
Wird der BR gefragt ob er zu einer Kündigung gehört wurde, kann er doch dem Betroffenen die entsprechende Antwort schriftlich geben, dass gleich gilt doch auch, wenn der AG noch einmal um eine entsprechende schriftliche Antwort bittet.
Wichtig ist,
dass eine im nachhinein festgestellte fehlende Anhörung nicht zum Nachteil des Betroffenen nachgeholt wird.
Erstellt am 01.09.2009 um 00:09 Uhr von Immie
@ernieköln
Mal ganz abgesehen davon, das nach meinem Kenntnisstand, das BetrVG keine Zustimmung vorsieht...