Danke für Deine Antwort.
"Schon mal was von einem Arbeitszeitkonto gehört?"
Und? Was willst Du konkret damit sagen?
Etwa, das, wenn ihr Arbeitgeber ihr keine Arbeit beschaffen kann, das sie deswegen
Minusstunden kassiert? Ist doch nicht ihre Schuld? Angestellt ist sie deswegen ja
immer noch.
Korrekte Anwendung eines Arbeitszeitkonto:
35 Wochenstunden Vertrag, arbeitet 40 Stunden/Woche, demzufolge wandern 5 Stunden pro
Woche auf das Arbeitszeitkonto. Arbeitet sie nur 30 Stunden, werden Wöchentlich auch 5 Stunden
abgezogen. Soweit sollte das klar sein.
Was aber, wenn sie 40 Stunden pro Woche arbeitet und dann, da der Kunde die Zeitarbeitskraft nicht
mehr braucht, heimschickt und dann auf Abruf sitzt? Dürfen dann 30 Stunden pro Woche abgezogen werden
vom Arbeitszeitkonto? Ist das rechtens?
"Gerade Zeitarbeitsfirmen leben doch von Arbeitszeitflexibilisierung .... "
Darin sehe ich auch kein Problem, da ich selber auch ein flexibles Arbeitszeitkonto habe.
Da bekomme ich keine Minuszeit, wenn mein Arbeitgeber mir keine Arbeit geben kann und mich
heimschickt. Die Fehldifferenz wird gutgeschrieben. Heisst: 8 Std./Tag, aber nur 4 Stunden gearbeitet,
dann bekomme ich 4 Stunden gutgeschrieben. Nix Minus!
Im TV (BZA) steht im übrigen nicht drin, das man Minuszeiten kassiert, wenn man keinen Einsatz hat,
sondern so (BZA, §4.3), wie ich es oben beschrieben habe.
Damit ich eben nicht gegen die Wand laufe, informiere ich mich doch, um den Zusammenhang
zu verstehen.
Nun mal, was ich im Geseztestext sehe:
AUEG 11, Absatz 4: Hier steht, das das BGB §615 Satz 2 unberührt bleibt.
Zitat: BGB §615 Satz 2
Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens
der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder
zu erwerben böswillig unterlässt.
Nun aber BGB §615 Satz 3, Zitat:
Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko
des Arbeitsausfalls trägt.
So wirklich verstehe ich die Zusammenhänge der Gesetze nicht. Habe auch nichts "deutsches" dazu gefunden.
So, da ich heute in unserem Betrieb auch Zeitarbeitnehmer kennengelernt habe, denen es vor kurzem
ähnlich erging, und sie mit der Aussage "Steht so im Gesetz" alleinegelassen wurden, ohne konkrete
Angaben, mache ich mir, auch als BR, die Mühe, diesen Zusammenhang zu verstehen und "aufzuklären".
Also, konkret die Frage:
Darf die Zeitarbeitsfirma in Zeiten, die der Zeitarbeitsnehmer keinen Einsatz hat und auf Abruf sitzt,
die "normale" Arbeitszeit als Minus verwerten?
Sprich, mit Beispiel von oben, eine Woche zuhause = 30 Minusstunden?
Wenn ja, warum?
Obliegt es doch der Zeitarbeitsfirma dafür zu sorgen, das seine Zeitarbeitnehmer "ausgelastet" sind.
Wenn nein, warum?
Wie kann ich das konkret begründen?
Ich habe einige Posting über dieses Thema im Internet gefunden, nur leider nichts, was hilft.
Wäre froh, was absolutes zu haben.
Danke im Voraus.
Gruß
Alex