Hallo, wer kann mir helfen:

Wie ich von einer Zeitarbeits-Mitarbeiterin erfahren habe, bekommt sie Minusstunden, wenn sie keinen Einsatz hat, obwohl sie doch bei der Zeitarbeitsfirma angestellt ist.

Laut Tarif-Vertrag soll das auch so korrekt sein.

Ich kann mir das jedoch nicht so ganz vorstellen, ist es doch dem Arbeitgeber sein Problem, wenn er keinen Einsatz findet.

Müsste da nicht AÜG § 11 Abs. 4 in Verbindung mit 615 BGB ziehen?

Wo kann ich näheres bzw. korrektes darüber erfahren, und auch wie man gezielt vorgehen könnte.

Vielen Dank

Mark