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Zustimmungsverweigerung berechtigt ?

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PhysiotherapeutinNord
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

Eine Kollegin von mir hat in ihrem Arbeitsvertrag stehen, daß ihre Stundenzahl von 28 h Wochenarbeitszeit auf 38, 5 h bei entsprechender Auslastung hochgefahren werden. Alles schriftlich fixiert ! Der Geschäftsführer hat es auch schon öffentlich angekündigt. Nun hat er wohl von einigen Beschwerden von Patienten gehört, die dieser Kollegin angelastet werden, und fühlt sich an den Arbeitsvertrag nicht mehr gebunden. Wie gravierend diese Beschwerden sind, dafür hat er keine Beweise vorgelegt. Stattdessen möchte er eine neue Kollegin mit einer halben Stelle einstellen. Wir vom Betriebsrat wollen unser Kollegin beispringen und die Zustimmung der Neueinstellung verweigern nach § 99 Abs. 2 Ziff. 3 mit der Begründung, daß unserer schon angestellten Kollegin Nachteile durch die Neueinstellung drohen (beide würden in der gleichen Abteilung arbeiten). Ausserdem wollen wir in demselben Schreiben um eine Aufstockung der Stunden bitten !

Würde diese Zustimmungsverweigerung vor dem Arbeitsgericht bestehen ?

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Community-Antworten (3)

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Immie

29.08.2009 um 17:17 Uhr

@PhysiotherapeutinNord Dann hat doch alles funktioniert... Vielleicht fragst du das nächste Mal etwas früher... wenn du heute schon wissen willst ob ihr der Einstellung jetzt doch noch zustimmen könnt;-)

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PhysiotherapeutinNord

29.08.2009 um 19:18 Uhr

Ich verstehe nicht.....Was hat funktioniert ? Noch sind wir ja noch gar nicht in Aktion getreten, deswegen habe ich doch geschrieben...wir planen eine Zustimmungsverweigerung, keine Zustimmung !!

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Immie

30.08.2009 um 00:51 Uhr

Und warum fragst du dann in einem anderen Forum schon nach der nachträglichen Zustimmung? Verstehe ich nicht...

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