Beschlußfassung ändern - geht das?
hallo ihr lieben mir schwirrt da ein frage im kopf rum :)
kann ein BR einen gefassten beschluß ändern ? wenn ja wie muss das laufen und wo kann man das nachlesen :)
Community-Antworten (5)
27.08.2009 um 16:06 Uhr
Wenn der Beschluß noch keine Außenwirkung erlangt hat, geht das. Dann einfach neu beschließen...
27.08.2009 um 17:51 Uhr
@Naktor, Ja, hat mit unter auch sinn, benötigt aber verstand. ansonsten ist dann der beschluss auch im sand.....
Naktor, Informiere dich was ist ein beschluss und wann ist es keiner . dann weist du auch wann ein beschluss neu beschlossen werden sollte und wann nicht.
Gerichtliche ÜberprüfungBeschlüsse des Betriebsrats können nur auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Eine Prüfung der sachlichen Zweckmäßigkeit ist ausgeschlossen (BAG 03.04.1979, 6 ABR 64/76, vgl. F.K.H.E. § 33 Rn. 48, 20. Auflage.
Die Nichtigkeit eines Betriebsratsbeschlusses kann als Vorfrage in Urteils- oder Beschlussverfahren geltend gemacht werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die Beschlüsse einen rechtswidrigen Inhalt haben oder nicht ordnungsgemäß zustande kamen .
Rechtsfolgen nichtiger Betriebsrats-beschlüsseHandelt es sich um eine Maßnahme, die nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt, so hat die Nichtigkeit keine Auswirkung auf Maßnahmen des Arbeitgebers.
Handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, so hat ein nichtiger Beschluss keine konstitutive Wirkung. Maßnahmen des Arbeitgebers sind deshalb unwirksam. Kannte der Arbeitgeber die Nichtigkeitsgründe nicht, kann evtl. zugunsten des Arbeitgebers ein Vertrauensschutz bestehen (BAG, 23.08.1988, 1 AZR 276/87).
27.08.2009 um 17:54 Uhr
Naktor Was dir W.B damit sagen will ist > Beschlüsse sind wie Ehen. "Wir machen alle mal Fehler, aber wichtiger ist, das es zu einer Eintscheidung kommt" Wer Heiratet schon Zweimal den gleichen Fehler .... ?
28.08.2009 um 16:22 Uhr
huhu ihr lieben :)
danke für die antworten hat mir schon mal weitergeholfen
lg Naktor
28.08.2009 um 17:17 Uhr
Naktor, wenn der Beschluss Außenwirkung hat: Z.B. beschliesst der BR, einer verhandelten BV zuzustimmen und vor Unterschrift tauchen doch noch massive Bedenken auf, der AG weiß aber schon vom Beschluss, geht die Rücknahme nur mit Zustimmung des AG.
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