Sozialauswahl bei Versetzung
Hallo wir haben eine Frage zur Versetzung von Betriebsratsmitgliedern. Muss der AG eine Sozialauswahl bei gleichwertigen Kollegen durchführen und fallen da BR- Mitglieder raus? Bei uns liegt der verdacht nahe das der AG ein sehr aktives BR -Mitglied auf diese weise entfernen möchte da sich der Ort und die Tätigkeit ändert. Kommt da nicht auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zum tragen, und was ist wenn er sich der neuen Aufgabe nicht gewachsen fühlt?
Community-Antworten (2)
27.08.2009 um 14:18 Uhr
hallo Master, die BR-Mitglieder werden meines Wissens bei der Sozialauswahl nicht berücksichtigt. Also kann der AG das "aktive" BR-Mitglied nicht auf diese Weise entfernen
27.08.2009 um 14:33 Uhr
Hallo, warum fragst Du noch mal?
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