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Vertragsverlängerung wärend der Schwangerschaft?

K
kkarcon
Jan 2018 bearbeitet

Hi ihr lieben, hab mal wieder ein Problem....... Eine MA ist schwanger und ihr Vetrag läuft am 30.09 aus. Sie war beim PL und bat um eine verlängerung des Vertrages bis zu ihrem Mutterschutz (Januar 2010) Dieser meint, es wäre rechtlich nicht möglich den Vetrag, mit dem Wissen das sie schwanger ist, nochmal zu befristen. Da er ihr einen unbefristeten Vertrag geben müsste. Stimmt das ??

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Community-Antworten (4)

P
Pfälzer

27.08.2009 um 17:35 Uhr

wenn der Vertrag am 30.09.09 ausläuft, endet das Arbeitsverhältnis fristgemäß. Der AG ist rechtlich nicht verpflichtet, das AV fortzusetzen, ob schwanger oder nicht.

N
nicoline

27.08.2009 um 23:14 Uhr

Pfälzer, Der AG ist rechtlich nicht verpflichtet, das AV fortzusetzen, ob schwanger oder nicht. Hier war die Frage, ob es rechtlich möglich, nicht ob der AG rechtlich verpflichtet ist!

K
Kölner

28.08.2009 um 10:41 Uhr

@nicoline Also könnte die schwangere Kollegin mit der Aussage "Dieser meint, es wäre rechtlich nicht möglich den Vetrag, mit dem Wissen das sie schwanger ist, nochmal zu befristen" durchaus ein ArbGer. bemühen...

K
kkarcon

28.08.2009 um 12:12 Uhr

Natürlich ist die Frage: Darf der AG den Vertrag nochmal verlängern bzw. befristen ? Oder muss er ihr bei weiteranstellung einen Unbefristeten Vertrag geben ?

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