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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

OT: Übernahme von Kollegen bei 20 Prozent Gehaltsverlust - Wenn wir den Einstellungen zustimmen, der Bezahlung jedoch nicht, welche Konsequenzen hat das?

S
semara
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma wurde zum 1. 7. in Sparten aufgeteilt und ging gleichzeitig in OT. Nun laufen einige befristete Verträge aus. Wir, das Gremium, haben den AG darum gebeten, diesen jungen Kollegen bei einer weiteren Anstellung weiterhin Tarif zu bezahlen. Nun liegen uns die neuen Bedingungen vor. Für die betroffenen Kollegen bedeutet das einen Gehaltsverlust von ca. 20 Prozent im Jahr.

Greift hier noch eine Nachbindung? Wenn wir den Einstellungen zustimmen, der Bezahlung jedoch nicht, welche Konsequenzen hat das?

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Community-Antworten (1)

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Peanuts

29.08.2009 um 21:29 Uhr

"Greift hier noch eine Nachbindung? "

Der AG scheint ja einen NEUEN Vertrag und keine Vertragsverlängerung angeboten zu haben , so dass die Rechtmäßigkeit der neuen Bedingungen (20% weniger) durchaus denkbar ist.

Ob die Tarifflucht in eine OT Mitgliedschaft den AG vor einer NachWIRKUNG des TVs gerettet hat, kann hier nicht beurteilt werden. Da sollte die Gewerkschaft gezielt beraten können.

"Wenn wir den Einstellungen zustimmen, der Bezahlung jedoch nicht, welche Konsequenzen hat das?"

Eine geringere Entlohnung stellt eh keinen Grund dar, die Zustimmung verweigern zu können. Die betroffenen KollegInnen sollten sich durch einen Anwalt beraten lassen.

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