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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sozialauswahl bei Versetzung - von Betriebsratsmitgliedern?

M
Master
Feb 2019 bearbeitet

Hallo wir haben eine Frage zur Versetzung von Betriebsratsmitgliedern. Muss der AG eine Sozialauswahl bei gleichwertigen Kollegen durchführen und fallen da BR- Mitglieder raus? Bei uns liegt der verdacht nahe das der AG ein sehr aktives BR -Mitglied auf diese weise entfernen möchte da sich der Ort und die Tätigkeit ändert. Kommt da nicht auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zum tragen, und was ist wenn er sich der neuen Aufgabe nicht geewachsen fühlt?

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Community-Antworten (2)

M
Mainpower

27.08.2009 um 10:48 Uhr

Hallo, bei Versetzungen gibt es keine Sozialauswahl. Auch BR Mitglieder können Versetzt werden. Sie sind AN wie jeder andere und haben keine Sonderrechte.Allerdings hab Ihr bei Versetzungen Mitbestimmung § 99 BetrVG

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paula

27.08.2009 um 11:21 Uhr

@mainpower

völlig richtig aber bitte nicht § 103 Abs. 3 BetrVG vergessen

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