Sozialauswahl bei Versetzung - von Betriebsratsmitgliedern?
Hallo wir haben eine Frage zur Versetzung von Betriebsratsmitgliedern. Muss der AG eine Sozialauswahl bei gleichwertigen Kollegen durchführen und fallen da BR- Mitglieder raus? Bei uns liegt der verdacht nahe das der AG ein sehr aktives BR -Mitglied auf diese weise entfernen möchte da sich der Ort und die Tätigkeit ändert. Kommt da nicht auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zum tragen, und was ist wenn er sich der neuen Aufgabe nicht geewachsen fühlt?
Community-Antworten (2)
27.08.2009 um 10:48 Uhr
Hallo, bei Versetzungen gibt es keine Sozialauswahl. Auch BR Mitglieder können Versetzt werden. Sie sind AN wie jeder andere und haben keine Sonderrechte.Allerdings hab Ihr bei Versetzungen Mitbestimmung § 99 BetrVG
27.08.2009 um 11:21 Uhr
@mainpower
völlig richtig aber bitte nicht § 103 Abs. 3 BetrVG vergessen
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