Hallo wir haben eine Frage zur Versetzung von Betriebsratsmitgliedern.
Muss der AG eine Sozialauswahl bei gleichwertigen Kollegen durchführen und fallen da BR- Mitglieder raus?
Bei uns liegt der verdacht nahe das der AG ein sehr aktives BR -Mitglied auf diese weise entfernen möchte da sich der Ort und die Tätigkeit ändert.
Kommt da nicht auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zum tragen, und was ist wenn er sich der neuen Aufgabe nicht geewachsen fühlt?