Zu spät gestochen - 15min Abzug?
Brauchen dringend Hilfe
wir mussten heute durch zufall feststellen, wenn ein arbeiter der eine arbeitszeit von 8-15:45 Uhr hat und am morgen erst um 8:01 Uhr sticht, der bekommt 15min abgezogen.
Eine BV oder eine sonstige regelung gibt es nicht. Hat der AG das Recht so zu handeln????
Donisl
Community-Antworten (4)
26.08.2009 um 14:22 Uhr
Hallo, bei uns wird das auch so gehandhabt.Arbeitszeit beginnt und endet normalerweise am Arbeitsplatz. Wenn der Kollege erst um 8:01 sticht kann er ja nicht am Arbeitsplatz sein. Er muss sich ja auch noch unziehen.Einfach dann erst um 8:15 anfangen und dann stimmt es wieder.
26.08.2009 um 14:30 Uhr
Ganz so einfach kann man es sich nicht machen. Wir stechen erst am Arbeitsplatz, NACH dem Umziehen. So kann aber keiner erwarten, dass ich nach dem Stechen mich 14 Minuten in die Ecke stelle ...
26.08.2009 um 14:59 Uhr
@Donisl
schaue einmal hier:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/searchresults/268.html?kw=
BAG, Urteil vom 22.3.1995 - 5 AZR 934/93 -
Umkleiden als Arbeitszeit
Wenn es keine BV/TV oder Regelung im ArbV zu dem Sachverhalt gibt, hat der AG die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit zu zahlen.
Einfach in solchen Fällen den Ag auffordern die Rechtsgrundlage für sein Handlen schriftlich zu geben, damit man sie ggf. einem RA zur Prüfung vorlegen kann.
26.08.2009 um 20:54 Uhr
Im Rahmen des § 87 Abs.1, Ziffer 1+6 BetrVG könnte der BR aktiv werden und notfalls auch mit Hilfe der Einigungsstelle eine Einigung erzwingen.
Ziffer1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
Ziffer6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
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