Erstellt am 26.08.2009 um 12:22 Uhr von mainpower
Hallo,
bei uns wird das auch so gehandhabt.Arbeitszeit beginnt und endet normalerweise am Arbeitsplatz. Wenn der Kollege erst um 8:01 sticht kann er ja nicht am Arbeitsplatz sein. Er muss sich ja auch noch unziehen.Einfach dann erst um 8:15 anfangen und dann stimmt es wieder.
Erstellt am 26.08.2009 um 12:30 Uhr von Tanzbär
Ganz so einfach kann man es sich nicht machen.
Wir stechen erst am Arbeitsplatz, NACH dem Umziehen. So kann aber keiner erwarten, dass ich nach dem Stechen mich 14 Minuten in die Ecke stelle ...
Erstellt am 26.08.2009 um 12:59 Uhr von Kurzarbeiter
@Donisl
schaue einmal hier:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/searchresults/268.html?kw=
BAG, Urteil vom 22.3.1995 - 5 AZR 934/93 -
Umkleiden als Arbeitszeit
Wenn es keine BV/TV oder Regelung im ArbV zu dem Sachverhalt gibt, hat der AG die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit zu zahlen.
Einfach in solchen Fällen den Ag auffordern die Rechtsgrundlage für sein Handlen schriftlich zu geben, damit man sie ggf. einem RA zur Prüfung vorlegen kann.
Erstellt am 26.08.2009 um 18:54 Uhr von DerAlteHeini
Im Rahmen des § 87 Abs.1, Ziffer 1+6 BetrVG könnte der BR aktiv werden und notfalls auch mit Hilfe der Einigungsstelle eine Einigung erzwingen.
Ziffer1.
Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
Ziffer6.
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;