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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtschichtzulge in der Gastronomie?

K
kettenraucher
Jan 2018 bearbeitet

Hat jemand erfahrung mit nachtschichtzulagen in der Gastronomie.Arbeitszeiten sind von 18:00 bis 01:30 am wochenende auch später bis viel später.Bis jetzt gibt es nichts .Kein Frei kein Geld als ausgleich.Hat das jemand schon mal ausgefochten mit seiner GL egal ob verloren oder gewonnen .Tarifvertrag ist NGG Nord. Arbeitszeitgesetz habe ich schon gelesen.

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Community-Antworten (2)

M
Maja

07.11.2007 um 04:03 Uhr

Eigen Erfahrungen aus einem Prozess habe ich nicht. Wenn der AG tarifgebunden ist (nur dann ist er zur Zahlung der Zulagen rechtlich verpflichtet), würde ich eine Klage vor dem Arbeitsgericht jedoch als in hohem Maße Erfolgversprechend betrachten. Dann nämlich begeht der AG Tarfibruch. Darauf reagieren Arbeitsrichter regelmäßig sehr allergisch.

Empfehlen würde ich, sofern möglich, die Gewerkschaft mit ins Boot zu holen. Mit genug betroffenen Mitarbeitern die gleichzeitig Mitglied der Gewerkschaft sind, wäre z. B. eine Sammeklage über die Rechtsabteilung des DGB denkbar. Setzt Euch mal mit der für Euch zuständigen Verwaltungsstelle der Gewerkschaft in Verbindung. Hoffe, Ihr habe einen guten Draht zu ihm.

B
Benno_BRB

07.11.2007 um 08:57 Uhr

Ja, Aber!

Gastronomie ist im allgemeinen nicht so groß aufgebläht, dass der AG tarifgebunden ist und selbst wenn er es ist, ist in aller Regel der Arbeitsplatz "aus betrieblichen Gründen" futsch.

Besser ist es, den BR zu beauftragen, sich um diese Angelegenheit zu kümmern!

Ausserdem kann der AG sich nicht so einfach aus der Pflicht entziehen, wenn er sich im AV auf den TV bezieht.

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