Hallo,
seid zwei Jahren arbeitet in einer unserer Abteilungen ein homusexuelles Paar.
Es gab bisher keine Probleme deswegen.
Die Arbeit leidet nicht darunter und die Kollegen hatten bisher auch kein Problem damit.

Nun hat diese Abteilung einen neuen Abteilungsleiter bekommen und dieser Abteilungsleiter möchte, dass sich einer der beiden Versetzen läßt, weil es durch die private Beziehung der Beiden zu Unruhen kommen "würde" oder kommen "könnte".

Seiner Meinung nach würde es ganz normal sein, dass man Paare auf der arbeit trennt.
Er hat ein Gespräch unter vier Augen mit einem der beiden Kollegen geführt, woraufhin dieser in seiner ersten emotionalen Reaktion gekündigt hat...

Nun hat der Kollege sich wieder beruhigt und wollte seine Kündigung zurück nehmen, worauf man Ihm sagte, dass die Kündigung nur zurück genommen würde, wenn er einer Versetzung zustimme.

Allerdings würde eine Versetzung in eine andere Abteilung für diesen Kollegen auch bedeuten, dass er seine Position als stellvertretender Abteilungsleiter verliert, was dann auch noch einen finanziellen Nachteil darstellen würde.

Der Kollege hat sich an den BR gewand und nun sind wir am überlegen, wie wir Ihm helfen können.

Was meint Ihr zu §84 - Beschwerdestelle?
Wir sind der Ansicht, dass der Vorgesetzte hier ein Problem geschaffen hat, wo keins war und damit jetzt eine sehr große Unruhe in der Abteilung verursacht hat.
Wir meinen, dass könnte man als Störung des Betriebsfriedens ansehen.
Auch der Erpressungsversuch, dass die Kündigung nur dann nicht angenomen wird, wenn der Kollege sich versetzen läßt ist doch nicht wirklich in Ordnung.
Bin mal auf Eure Meinung dazu gespannt...
Danke...