Erstellt am 25.08.2009 um 19:59 Uhr von Lotte
Löwenzahn,
hat der Kollege schriftlich gekündigt? Gibt es bei Euch noch mehr Paare, die zusammen arbeiten?
Wie begründet der Vorgesetzte, dass die Versetzung jetzt vorgenommen werden soll?
Erstellt am 25.08.2009 um 20:17 Uhr von Löwenzahn
Der Kollege hat leider schriftlich gekündigt und ja, es gibt und gab auch noch andere Paare bei uns.
Die Versetzung begründet er immer noch mit dem Vorwurf der Unruhe und als Vorwand schiebt er vor, die Beiden schützen zu wollen...
Erstellt am 25.08.2009 um 20:30 Uhr von Lotte
Löwenzahn,
wenn es ansonsten geduldet wird, würde ich an das AGG denken. Allerdings sollte sich der Kollege mal hinsichtlich seiner Kündigung beraten lassen, ob er sich auf BGB § 119 oder § 123 berufen könnte.
Erstellt am 25.08.2009 um 20:32 Uhr von Lohengrin
Tja das mir dem Schützen wollen ist wohl etwas verfrüht oder gab es schon Probleme deswegen?
Aber dummerweise hat der AN ja schriftlich gekündigt das erschwert die Sache erheblich. Da der AG nun im Falle der gewünschten Weiterbeschäftigung am längeren "Hebel" sitzt. Aber eine solche Art der "Erpressung" geht natürlich auch nicht. Ich nehme mal an die Bedingungen für die Weiterbeschäftigung gibt es nicht schriftlich?
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 25.08.2009 um 20:53 Uhr von Löwenzahn
@Lohngrin
Das mit dem Schützen wollen ist so was von daneben!
Schriftlich gibt es das Ganze leider nicht.
Auch gibt es keinen Zeugen für das Gespräch, in dem der Abteilungsleiter wohl sehr direkt war und in dem er behauptet hat, der BR wäre über alles informiert und teilt seine Ansicht!!!
Was wir haben - er hat den BR -Vorsitzenden angerufen und gesagt, Ihm liegen Beschwerden vor. Den Kollegen gegenüber hat er gesagt, es liegen noch keine Beschwerden vor, aber man müsse es ja nicht drauf ankommen lassen.
Wir wollen jetzt die angeblichen Beschwerden sehen, da wir davon ausgehen, dass dies nicht stimmt.
@Lotte
AGG ist ein gutes Stichwort...
Erstellt am 25.08.2009 um 20:54 Uhr von Immie
@Löwenzahn
...seid zwei Jahren arbeitet in einer unserer Abteilungen ein homusexuelles Paar.
Es gab bisher keine Probleme deswegen.
Die Arbeit leidet nicht darunter und die Kollegen hatten bisher auch kein Problem damit...
Das ist doch mal ein klasse Anfang!
Bei uns haben die Homosexuellen auch kein Problem damit, das heterosexuelle Paare in ihrer Abteilung arbeiten.
Erstellt am 25.08.2009 um 21:02 Uhr von Lohengrin
@löwenzahn,
nicht das ich mißverstanden wurde. Mir ist schon Klar das der Grund der AG wolle die beiden Schützen daneben und Vorgeschoben ist. Es war nur eine Grundsätzlich Frage . Daher auch meine Frage ob es die "Bedingung" für eine Wiedereinstellung/Weiterbeschäftigung auch schriftlich gibt. Das Problem wird werden das der AN schriftlich gekündigt hat, Ich würde es daher mit dem BGB versuchen.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 25.08.2009 um 21:09 Uhr von Löwenzahn
@Immie
Danke...
Sehr schöner Kommentar...
Gebe ich auf jeden Fall weiter...
Erstellt am 25.08.2009 um 21:39 Uhr von erwin
Lotte
Das BAG sieht kaum Möglichkeiten eine om AN abgegebene Kündigung wieder zurückzunehmen. Eigentlich nur mit Zustimmung des AG. Einzieg Chance wenn man eine Kündigung unter Drohung nachweisen könnte.
Hier gäbe es vielleicht eine kleine Chance, wenn der AN die Aussage des AG , ja zur Kündigunsgrücknahmen wenn ...... belegen/ beweisen könnte.
Erstellt am 26.08.2009 um 10:07 Uhr von paula
Für eine Anfechtung der Kündigung sehe ich keine Chance. Der AG hat sicher eine unter AGG-Gesichtspunkten mehr als zweifelhaftes Ansinnen vorgetragen, ABER der AN hat falsch reagiert. Die Anfechtung ist möglich bei widerrechtlicher Drohung (AG:"Sie unterschreiben jetzt die Kündigung oder ich werde Ihnen wegen Ihrer Homosexualität versetzen") oder arglistige Täuschung (AG: "wenn Sie die Kündigung unterschreiben ist das sehr positiv für Sie, denn Sie werden dann von der Arbeitsagentur reich beschenkt") oder Erklärungsirrtum (MA wollte Verstzung schreiben aber er schreibt Kündigung) oder Inhaltsirtum (MA weiss nicht was Kündigung bedeutet und verwendet den Begriff fehlerhaft)
So wie der Sachverhalkt hier geschildert wurde brauche ich wohl einen sehr milden Richter....
Erstellt am 26.08.2009 um 11:24 Uhr von waschbär
@Löwenzahn,
das mit der Eigen Kündigung ist sehr unangenehm für den AN.... weil der AG nun im Recht ist.
Die Kiste mit Paare dürfen nicht zusammen Arbeiten, ist aber schon sehr lange nicht mehr " ab to Date " laut Führen mit Zielen.
Der AG hatte ja gar nichts in der Hand um eine zwangsversetzung durch zu führen und schon gar nicht bei einem der auch noch Finazelle und Gesellschaftliche nachteile hätte ! Die weg nachme vom Stelli AL ist schon eine Degrdierung.... ( Deshalb Gesellschaftlicher nachteil)
Wie gesagt, das problem ist die Eigen Kündigung. Er könnte zum RA gehen. Aber mit welchen Ergebiss ?
Der satz Ich Kündige..... Ist entscheidend und da hilft es bestimmt nicht wenn der Richter dann auch noch hört > "Er hat Gekündigt weil , er nicht das Gespräch suchte sondern seinen Willen durchsetzen wollte.."
Also sehe ich als BR-Foren Diva sogar genzwertig.... obwohl ich ja auf Zickenarlam stehe ... 18 Jahre Stutenbissigkeit habe ich ja Live erlebt.
@Immie,
wegen Homoerotik, du meinst die Pingunie ???
Erstellt am 26.08.2009 um 18:36 Uhr von Löwenzahn
@all
***Ich danke Euch für die vielen Antworten***
Habe mich heute noch mit unserem Anwalt in Verbindung gesetzt und dort auch erfahren, dass wegen der Kündigung wohl nichts zu machen ist.
Aber wegen dem Verhalten des Abteilungsleiters können wir schon tätig werden, damit so etwas nicht wieder passiert.