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betriebliche Kündigungen von Führungskräften

M
manfred
Jan 2018 bearbeitet

Hilfe!! Wir haben eine Reihe von Kündigungen zur Anhörung bekommen. Unter anderem zur geplanten Kündigung zweier Führungskräfte wegen "Wegfall" der Arbeitsplätze durch Umstruckturierung der Firma.(eine Sozialauswahl fand nicht statt!) MA mit gleichem Aufgabenbereich anderer Betriebsteile übernehmen nun ähnliche Führungsaufgaben für das gesamte Unternehmen unter einem anderen Namen. Frage 1. Müsste es nicht auch zwischen diesen eine Sozialauswahl geben? oder Frage 2 Wäre eine innerbetriebliche Ausschreibung erzingbar?

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Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

25.08.2009 um 19:26 Uhr

schaut mal dazu in den § 5 BetrVG heißt führungskräfte "leitende angestellte", dann seid ihr nicht zuständig und müsst nur informiert werden

bei arbeitnehmern nach betrVG würde ich mal überprüfen, ob nicht die § 111 ff BetrVG zutreffen könnten ansonsten widerspruchsgründe nach § 102 betrVG substantiiert begründen

M
manfred

25.08.2009 um 19:57 Uhr

Danke! §111 ff ist ein guter Tip, leider wurden wir im Vorfeld nicht mit einbezogen und haben von den geplanten Maßnahmen erst im Zusammenhang mit den Kündigungen erfahren. 112a zieht leider auch nicht weil von insgesamt 25 MA im örtlichen Betrieb "nur" 4 MA gekündigt werden sollen (leider knapp vorbei an 20 %)

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