Homeoffice und Mitbestimmung?
Hallo Wonach hat der BR Mitbestimmung in Sachen Homeoffice? Wir überlegen dazu eine BV zumachen. Was dürfen wir darin regeln?
Community-Antworten (9)
17.08.2020 um 15:27 Uhr
-Erreichbarkeit der MA im HomeOffice. -Zuverfügungstellung der Betriebsmittel (PC, Laptop, Handy, Schreibtisch, Bürostuhl, eventuell Internet). -Regelung über Physische Anwesenheit wegen Meetings am Standort/ im zugeordneten Betrieb (wer übernimmt die Reisekosten). -Was passiert wenn Internet nicht funktioniert, an wen muss sich wenden der MA wenden und wie wird diese "Ausfallzeit" vergütet. -Besuchsrecht des AG bzw. HSE für eine Gefährdungsbeurteilung. -Es könnte auch die Arbeitszeit geregelt werden. -Wie werden die MA im Homeoffice informiert über das, was im Betrieb passiert. Aushänge, Interne Stellenausschreibungen, Annoucement der GL usw. -Kontaktaufnahme zum BR, zum SBV.
Nur ein paar Stichworte. Mit Sicherheit nicht Vollständig. Deswegen, nehmt euch einen Anwalt der euch unterstützt.
17.08.2020 um 15:31 Uhr
Dürfte man auch regeln wann man Homeoffice machen darf/muss? Wir dachten da an Regelung 4 Tage die Woche auf Wunsch des Mitarbeiter. Ginge das?
17.08.2020 um 15:42 Uhr
Da stellt sich mir die Frage der Steuerlichen Behandlung. Wer will das was? Will der AN in Homeoffice? Oder will der AG seine MA in Homeoffice schicken? Solange der AG Arbeitsplätze in der Firma anbietet, kann der AN seinen Homeoffice-Arbeitsplatz (Steuerrechtliche Vorraussetzungen wie separates Zimmer gegeben) nicht absetzen. Will der AN nur ein paar Tage zu Hause arbeiten, geht die Anrechung des Arbeitszimmer auch nicht. Dann wäre eine BV Mobiles Arbeiten vorteilhafter. Ihr müsst also erst einmal klären, wer, warum, was will.
17.08.2020 um 16:42 Uhr
Wie UdoWoe schreibt: Wer was will ist die wichtigste Frage. Je nachdem kann man sehr viele Rechte (Büromöbelersatz, Energiekosten, Reisekosten, Ausfall Internet) wie oben beschrieben verlangen. Oder vermutlich nicht.
18.08.2020 um 10:35 Uhr
@18301 Ganz wichtig ist zudem, das MA abgesichert sind wenn ein Kleinkind mit im Haushalt sind und der mal einen Schaden am PC oder Läppi anrichtet. Wenn es der Wunsch eines MA ist, kann man durchaus versuchen das dieser auf 4 Tage ins Homeoffice geht. Ist ja alles eine Sache der Vereinbarung mit dem AG. Damit ein AN alle steuerrechtlichen Vergünstigungen versuchen kann aus zu schöpfen muß er im übrigen 3 Tage pro Woche im Homeoffice sein. Ist erstmal eine Vereinbarung getroffen über Homeoffice, ist der AG genau so in der Pflicht als wenn der MA vom Betrieb aus arbeiten würde.......der AN aber auch.
18.08.2020 um 10:47 Uhr
Die Frage ist halt auch, was macht der AN im Homeoffice. Ist er im Servicebereich, dann muss er gewährleisten das er auch erreichbar ist. Zu festgelegten Arbeitszeiten. Muss er Vorarbeiten für Kolleginnen und Kollegen erstellen, dann kann er nicht die Arbeiten in die Nacht verschieben, sondern muss diese so erledigen, dass seine Kolleginnen und Kollegen weiterarbeiten können. Also keine Kinderbetreuung mal so nebenbei oder den Abwasch und die Wäsche machen. Arbeitszeit ist Arbeitszeit. @Dummerhund: Dein Hinweis auf die 4 Tage im Homeoffice haben mich veranlasst mal genauer nachzuschauen. Die Steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmer geht schon bei zwei (2) Tagen Homeoffice, wenn der AG für diese Zeit ein Büro-Verbot ausspricht (am besten schriftlich, wusste auch nicht, dass das geht). Wieder was gelernt..... https://www.etl.de/aktuelle-themen/homeoffice-bedeutet-nicht-zwangslaeufig-steuerlich-abzugsfaehiges-arbeitszimmer
18.08.2020 um 11:13 Uhr
Interessantes Beispiel in deinem Link... auch mit vielen kann´s usw. Ich hatte aber auch geschrieben, dann kann man die steuerlichen Verünstigungen......... Im übrigen halte ich es für unwahrscheinlich das ein Finanzamt den Nachweis eine Büroverbotes verlangt. Bei uns im Haushalt seit 15 Jahren bisher jedenfalls nicht. Aber mal davon ab. Erstens ist die steuerliche Absetzung hier nicht als Frage, und Zweites erstellt man ja eine BV. Was das mit dem Abwasch und sonstigem betrifft ist es ja unstrittig; Arbeitszeit ist Arbeitszeit. Ach das wird in einer BV regelbar sein. Müssen die MA in einem durch arbeiten, oder sind sie in dem Ablauf der Arbeitszeit frei bestimmbar. Kontrolle durch LOG IN-LOG OUT.
18.08.2020 um 17:00 Uhr
der Hinweis ist aber sehr hilfreich. Bei uns gibt es schon länger Homeoffice. Bei der letzten Lohnsteueraußenprüfung hat sich der AG dem Steuerprüfer die Aufzeichnungen zu Homeoffice vorlegen müssen. Der AG zahlt einen pauschalen Zuschuss zum Fahrgeld. Das kann er auch für jeden Arbeitstag zahlen unabhängig davon, ob der MA im Homeoffice ist oder im Betrieb. Das Finanzamt nutzt aber nun diese Aufzeichnungen und hat mehrere hundert Steuerstrafverfahren gegen Mitarbeiter von uns eingeleitet, da diese bei der persönlichen Steuererklärung die Tage im Homeoffice nicht in Abzug gebracht haben. Da geht es bei uns gerade richtig ab. Im Monatsgespräch hatten wir es dazu letztens auch mit dem AG, ob man hier die MA nicht besser aufklären könnte. Ja das wird man machen, insbesondere da die Finanzverwaltung auf Grund der Ausweitung der Homeofficenutzung angewiesen wurde hier ein besonderes Augenmerk drauf zu legen. Unser AG hat daher gerade alle MA auf die Möglichkeit der Selbstanzeige hingewiesen
18.08.2020 um 17:07 Uhr
@ganther: Sehr guter Hinweis. Da muss man sehr aufpassen. Unser AG zahlt kein Fahrgeld. Somit fällt dies weg. Aber die Kolleginnen und Kollegen, mich betrifft dies auch, dürfen halt auch keine Fahrtkosten in der Steuererklärung für 2019 für die Zeit des Homeoffices angeben. Wir haben während der Zeit der Kurzarbeit als BR unsere Kolleginnen und Kollegen daraufhingewiesen, dass Sie das KU-Geld am Ende in der Steuererklärung als Lohnersatzleistung angeben müssen. Das kam gut bei bei allen an. Werde somit deinen Hinweis ins unseren nächsten Newsletter mitaufnehmen.
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