Erstellt am 25.08.2009 um 12:29 Uhr von Lotte
Tulpe,
was soll denn der Kündigungsgrund sein? Ansonsten: Widerspruch und zur Klage raten.
Erstellt am 25.08.2009 um 16:32 Uhr von nicoline
Tulpe,
*Das Kind wurde vor einem Jahr in eine Pflegefamilie gegeben. GL da hätte Sie sich melden müßen. Ihr würde ab dem Zeitpunkt kein Erziehungsurlaub zustehen.*
Das wage ich zu bezweifeln. Nur, weil das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht ist, ist die Mutter ja nicht kinderlos, anders als bei einer Adoption. Es kann viele Gründe haben, ein Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen und bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Mutter überhaupt keinen Kontakt mehr zu dem Kind hat. Wennn ihr wirklich Informationen dazu haben wollt, ob ihr der Erziehungsurlaub zusteht, fallen mir mindestens das Jugendamt, Krankenkasse, Arbeitsamt ein, wo man sich erkundigen könnte.
Ansonsten schließe ich mich Lotte an.
Erstellt am 25.08.2009 um 18:16 Uhr von Lotte
Tulpe,
schwierig ist es, wenn Du Antworten auf Fragen nachher in Deine Ursprungsfrage einfügst. Schreib es lieber unten. Zu Deinem Glück hat aber nicoline ja schon etwas dazu geschrieben.