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Zurück aus Elternzeit - an welchen Arbeitsplatz?

S
Surfermaus
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin kommt zurück aus Elternzeit. Sie soll an ihren alten Platz wieder eingesetzt werden 8 Std. Sie möchte /kann aber nur 6 Std am Tag. Die GF sagt aber :Diesen Platz oder garkeinen, weil kein anderer frei wäre. Zur Zeit wird ihr Bereich von 3-4 anderen Miterbeitern MITGEMACHT. Wir denken diese Kollegen würden sich freuen wenn nur noch Arbeit von 2 Std MITGEMACHT werden müßte. Wie sieht die Rechtslage aus? Muß der Arbeitgeber die Mutter aus Erziehungszeit irgendwo unterbringen? Oder kann er sagen da oder garnicht? Gruß Surfermaus

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Community-Antworten (2)

B
BRMiau

13.02.2006 um 12:16 Uhr

Hallo Surfermaus,

nach meinen Informationen schaut es so aus: Wenn die Kollegin vor der Elternzeit einen Arbeitsvertrag über 8 Stunden hatte, muss der AG der Kollegin einen solchen Platz bereitstellen. Er ist nicht verpflichtet anderen Arbeitsplatz (halb; 3/4 Tag) bereit zu stellen. Es ist nur auf freiwilliger Basis des AG möglich. Rechtlich gesehen hat der Arbeitsvertag bestand. Das heißt der AG kann sagen 8 Stunden oder sonst gar nicht!

Viele Grüße, BRMiau

B
BRMaiu

13.02.2006 um 13:05 Uhr

Hallo Surfermaus,

Muss mich eine wenig berichtigen! Es gibt doch eine Möglichkeit.

Im TzBfG § 8 Abs. 1 Teilzeit- und BefristungsGesetz ist die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Reduzierung der persönlichen Arbeitszeit geregelt. Diese Vorschrift gilt auch für die Kollegin, welche aus der Elternzeit zurückkommen. Der Arbeitgeber muss der Verringerung der Arbeitszeit zustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Gründe werden beispielhaft in TzBfG § 8 Abs. 4 genannt. Das Problem ist die Einschänkung "betiebliche Gründe", der AG hat die Möglichkeit diese für seine Position auszulegen. Bin also wieder bei meiner ersten Aussage.

Viele Grüße, BRMiau

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